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Artikel 55 · BT-Drs. 18/10183 · S. 96
Zu Artikel 55 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (2129-8))
Zu Artikel 55 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (2129-8)) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Mit der Änderung wird bewirkt, dass die Genehmigung künftig auch elektronisch beantragt werden kann. Mit der Formulierung „schriftlich oder elektronisch“ wird den Vollzugsbehörden eine größtmögliche Flexibilität in der Verfahrensabwicklung des Genehmigungsverfahrens eingeräumt. Die Formulierung verdeutlicht zudem, dass eine Verschriftlichung erforderlich und eine mündliche bzw. fernmündliche Erklärung nicht ausreichend ist. Die technikoffene Regelung „schriftlich oder elektronisch“ schließt sowohl die derzeit bekannten und praktikablen elektronischen Verfahren als auch künftige, derzeit unbekannte elektronische Verfahren mit ein. Die zuständigen Behörden können ohne gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten elektronischen Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, welche Form sie für den jeweiligen Verfahrensschritt für erforderlich hal- ten. Zu Doppelbuchstabe bb Sofern ein Antrag der zuständigen Behörde „in elektronischer Form“ (als Schriftformersatz gemäß § 3a des Ver- waltungsverfahrensgesetzes) übersandt wurde, hatte diese die Möglichkeit, die Vorlage der dem Antrag beizufü- genden Unterlagen auch in schriftlicher Form zu verlangen. Auch nach der Änderung des § 10 Absatz 1 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), wonach künftig die Übersendung von Anträgen auch elektronisch erfolgen kann, muss die Befugnis der zuständigen Behörde erhalten bleiben, die Vorlage der dem Antrag beizu- fügenden Unterlagen auch für diesen Fall schriftlich zu verlangen. Die technikoffene Regelung „elektronisch“ schließt sowohl die derzeit bekannten und praktikablen elektronischen Verfahren als auch künftige, derzeit unbe- kannte elektronische
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.176 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 283.302–290.478 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP