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Artikel 3 · BT-Drs. 18/10183 · S. 77

Zu Artikel 3 (Änderung des BDBOS-Gesetzes (200-7))

Zu Artikel 3 (Änderung des BDBOS-Gesetzes (200-7))
Zu Nummer 1
Mit der Änderung wird bewirkt, dass das Amt, der Sitz im Verwaltungsrat, auch durch eine elektronische Erklä-
rung gegenüber dem Bundesministerium des Innern niedergelegt werden kann. Für die in § 5 Absatz 4 des
BSBOS-Gesetzes (BDBOSG) vorgesehene Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats und ihrer Vertreterin-
nen und Vertreter sowie für deren Abberufung gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 BDBOSG sind keine gesetzlichen For-
merfordernisse vorgesehen. Demgemäß ist auch für den Fall der Niederlegung ihres Amtes die Anordnung der
Schriftform entbehrlich. Sinnvoll ist aber der Ausschluss der mündlichen Form. Mündlich vorgenommene Erklä-
rungen sind für Außenstehende nicht erkenntlich und im weiteren Verlaufe auch nicht mehr nachvollziehbar. Aus
Gründen der Verfahrensökonomie ist mithin die ergänzende Möglichkeit der elektronischen Verfahrensabwick-
lung zielführend.

Zu Nummer 2
Mit der Änderung wird bewirkt, dass der Antrag auf Erteilung eines Zertifikats auch elektronisch gestellt werden
kann. Bereits aktuell sieht die Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch
die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben die (zusätzliche)
elektronische Übersendung des Antrags vor.
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Antrag oftmals umfangreiche Anlagen beinhaltet, die
elektronisch weiterverarbeitet werden müssen. Darüber hinaus wird der Antrag für die weitere Bearbeitung nicht
benötigt. Das Risiko eines Missbrauchs, etwa in Form einer Identitätstäuschung, wird insbesondere wegen der
sehr begrenzten Anzahl möglicher Antragsteller und des regelmäßigen Austauschs mit diesen als sehr gering
angesehen.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 211.260–213.029 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP