Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 168 · BT-Drs. 18/10183 · S. 133
Zu Artikel 168 (Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (871-1-14))
Zu Artikel 168 (Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (871-1-14)) Zu Nummer 1 Mit der Änderung wird bewirkt, dass die Anträge künftig auch formlos gestellt werden können. Die vormalige Anordnung der Schriftform ist entbehrlich, da aufgrund des engen Kontakts zwischen Antragsteller und Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales mündlich gestellte Anträge der Vereinfachung der Verfahrensabläufe dienen. Drucksache 18/10183 – 134 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 Mit der Änderung wird bewirkt, dass die elektronische Übermittlung der schriftlichen Übermittlung gleichgestellt wird. Dies ist inzwischen vielfach üblich.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 437.724–438.434 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP