Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 168 · BT-Drs. 18/10183 · S. 133

Zu Artikel 168 (Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (871-1-14))

Zu Artikel 168 (Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (871-1-14))
Zu Nummer 1
Mit der Änderung wird bewirkt, dass die Anträge künftig auch formlos gestellt werden können. Die vormalige
Anordnung der Schriftform ist entbehrlich, da aufgrund des engen Kontakts zwischen Antragsteller und Bundes-
ministerium für Arbeit und Soziales mündlich gestellte Anträge der Vereinfachung der Verfahrensabläufe dienen.
Drucksache 18/10183                                   – 134 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 2
Mit der Änderung wird bewirkt, dass die elektronische Übermittlung der schriftlichen Übermittlung gleichgestellt
wird. Dies ist inzwischen vielfach üblich.

BT-Drs. 18/10183 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 437.724–438.434 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP