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Artikel 163 · BT-Drs. 18/10183 · S. 131
Zu Artikel 163 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (860-7))
Zu Artikel 163 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (860-7)) Zu Nummer 1 Der Antrag auf freiwillige Versicherung soll künftig auch auf elektronischem Weg an den Unfallversicherungs- träger gerichtet werden können. Dadurch wird die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens deutlich erleichtert. Viele Berufsgenossenschaften bieten gegenwärtig bereits einen entsprechenden Online-Service an. Zu Nummer 2 Derzeit gibt es für die Regelungen von Verträgen zwischen den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger und den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen kein dauerhaftes Schiedsamt. Daher kann auf ein besonderes Formerfordernis für die Unterrichtung über eine Vertragskündigung verzichtet werden. Zu Nummer 3 Nach der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die das Nähere zu Form und Inhalt der Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige regelt, ist bereits gegenwärtig eine elektronische Übermittlung der Unfall- oder Berufs- krankheitenanzeige möglich. In diesem Fall hat vor Absendung die Kenntnisnahme des Betriebs- oder Personal- rats zu erfolgen. Drucksache 18/10183 – 132 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 4 Hierbei handelt es sich um eine Übergangsvorschrift zur Ablösung der Reichsversicherungsordnung durch das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) im Jahr 1997. Der Antrag auf Beendigung der freiwilligen Versicherung für Künstler und Veterinäre betrifft nur noch sehr wenige Fälle, für die auf besondere Formerfordernisse verzichtet werden kann. Zu Nummer 5 Auch die Unterrichtung über den Verfahrensstand durch den Unfallversicherungsträger gemäß § 103 Absatz 1 SGB VII soll aus Vereinfachungsgründen künftig elektronisch möglich sein. Unfallversicherungsträger oder ein Verband der Unfallversicherungsträger
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.571 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 428.289–430.860 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP