Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 107 · BT-Drs. 18/10183 · S. 115
Zu Artikel 107 (Änderung des Waffengesetzes (7133-4))
Zu Artikel 107 (Änderung des Waffengesetzes (7133-4)) Zu Nummer 1 Die Erklärung des waffenrechtlichen Erlaubnisinhabers mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäi- schen Union, aus welchen Gründen er die Waffe oder die Munition nur in Deutschland zu besitzen beabsichtigt, kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung künftig auch elektronisch erfolgen. Drucksache 18/10183 – 116 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 Die beidseitige Einverständniserklärung zum Umgang mit nicht schussbereiten Jagdwaffen durch den Sorgebe- rechtigten und dem Ausbildungsleiter für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und sich in der Aus- bildung zum Jäger befinden, kann künftig auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung elektronisch erfolgen. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Mit der Änderung des § 27 Absatz 1 Satz 6 des Waffengesetzes (WaffG) wird bewirkt, dass die Anzeige der Aufnahme und Beendigung des Betriebs einer Schießstätte bei der örtlich zuständigen Behörde künftig aus Grün- den der Verwaltungsvereinfachung auch elektronisch erfolgen kann. Mit der Änderung des § 27 Absatz 2 Satz 2 WaffG wird bewirkt, dass die Anzeige der Aufnahme und Beendigung des Betriebs einer Schießstätte bei der örtlich zuständigen Behörde künftig aus Gründen der Verwaltungsverein- fachung auch elektronisch erfolgen kann. Mit der Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 WaffG wird bewirkt, dass die für das Schießen von Kindern und Jugendlichen auf Schießstätten geforderte schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten künftig aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auch elektronisch erfolgen kann. Zu Buchstabe b Mit der Änderung des § 27 Absatz 5 Satz 1 WaffG wird bewirkt, dass die bei der Ausbildung von Jugendlichen zum Jä
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.081 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/10183 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 366.313–370.394 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP