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Artikel 107 · BT-Drs. 18/10183 · S. 115

Zu Artikel 107 (Änderung des Waffengesetzes (7133-4))

Zu Artikel 107 (Änderung des Waffengesetzes (7133-4))
Zu Nummer 1
Die Erklärung des waffenrechtlichen Erlaubnisinhabers mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäi-
schen Union, aus welchen Gründen er die Waffe oder die Munition nur in Deutschland zu besitzen beabsichtigt,
kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung künftig auch elektronisch erfolgen.
Drucksache 18/10183                                 – 116 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 2
Die beidseitige Einverständniserklärung zum Umgang mit nicht schussbereiten Jagdwaffen durch den Sorgebe-
rechtigten und dem Ausbildungsleiter für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und sich in der Aus-
bildung zum Jäger befinden, kann künftig auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung elektronisch erfolgen.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Mit der Änderung des § 27 Absatz 1 Satz 6 des Waffengesetzes (WaffG) wird bewirkt, dass die Anzeige der
Aufnahme und Beendigung des Betriebs einer Schießstätte bei der örtlich zuständigen Behörde künftig aus Grün-
den der Verwaltungsvereinfachung auch elektronisch erfolgen kann.
Mit der Änderung des § 27 Absatz 2 Satz 2 WaffG wird bewirkt, dass die Anzeige der Aufnahme und Beendigung
des Betriebs einer Schießstätte bei der örtlich zuständigen Behörde künftig aus Gründen der Verwaltungsverein-
fachung auch elektronisch erfolgen kann.
Mit der Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 WaffG wird bewirkt, dass die für das Schießen von Kindern und
Jugendlichen auf Schießstätten geforderte schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten künftig aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung auch elektronisch erfolgen kann.

Zu Buchstabe b
Mit der Änderung des § 27 Absatz 5 Satz 1 WaffG wird bewirkt, dass die bei der Ausbildung von Jugendlichen
zum Jä

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.081 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 366.313–370.394 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP