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Artikel 1 · BT-Drs. 18/9958 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes – SchwarzArbG)

Zu Artikel 1 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes – SchwarzArbG)
Zu Nummer 1
Aufgrund der folgenden Änderungen in diesem Gesetz wird das Inhaltsverzeichnis soweit erforderlich angepasst.

Zu Nummer 2 (§ 2a Absatz 3 SchwarzArbG)
Gegenwärtig ist in § 2a geregelt, dass bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in den dort aufgeführ-
ten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen, die dort tätigen Personen verpflichtet sind, ihren Personalaus-
weis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vor-
zulegen. Eine solche Verpflichtung gegenüber den Bediensteten der zuständigen Landesbehörden existiert bislang
nicht; nach § 2 Absatz 1a besteht jedoch eine Prüfungspflicht für die zuständigen Landesbehörden. Für eine wirk-
same Wahrnehmung der Prüfungsaufgaben ist es erforderlich, dass die korrekten Personendaten der angetroffenen
Personen erfasst werden und die zur Erfüllung der Aufgabe erforderliche Verpflichtung besteht.

Zu Nummer 3 und 4 (§ 3 Absatz 6, § 4 Absatz 1a SchwarzArbG)
Durch die Änderungen in den §§ 3 und 4 werden den nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Prüfung
von Personen- und Geschäftsunterlagen die Befugnisse zugewiesen, die sie zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auf-
trags aus § 2 Absatz 1a benötigen. Den zuständigen Behörden wird es ermöglicht, vor Ort zu überprüfen, ob der
Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Ge-
werbeordnung) nachgekommen oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) erworben
wurde oder ob ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betrieben wird und die
Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. Die benötigten Angaben können allein durch die Übe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.629 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9958, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.122–51.751 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 58c2bff5267a9a3a….

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