Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/9950 · S. 22
Zu Artikel 1 (Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Nummer 1 beinhaltet die Änderung der Inhaltsübersicht aufgrund der Änderung der Überschrift von § 38 (Num- mer 20) und der Aufhebung von § 41 (Nummer 22). Zu Nummer 2 (§ 3) Mit dem neu an § 3 Absatz 1 angefügten Satz wird die bereits seit 2012 geübte Praxis, dass die Höhe der Bevor- ratungspflicht vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ermittelt und dem Erdölbevorratungsverband mitgeteilt wird, im Gesetz geregelt. Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als der für die amtlichen Mineralöldaten zuständigen Behörde liegen die dafür erforderlichen Daten vor. Zudem obliegt ihm die Prüfung der Erfüllung der Bevorratungspflicht (vgl. § 38 Absatz 1). In Absatz 2 werden die Sätze 2 und 3 aufgehoben, um sie aus systematischen Gründen in § 11 unverändert ein- zufügen. Mit der Änderung in Absatz 4 wird präzisiert, dass nach diesem Gesetz Erdöl und Erdölerzeugnisse erst bei Vor- liegen der dort genannten Voraussetzungen als eingeführt gelten. Zur Einfuhrabgabenschuld zählt für Zwecke des Erdölbevorratungsgesetzes in dem neu gefassten § 3 Absatz 4 Satz 1 wie auch in den neu gefassten § 10 Absatz 4, § 13 Absatz 2 Satz 2 und § 23 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und § 23 Absatz 2 Satz 2 auch die Einfuhrum- satzsteuer. Diejenigen vergleichbaren Verfahren, bei denen die Einfuhr ebenfalls aufgeschoben ist, sollen ebenso wie die Lagerung in Freizonen oder Zolllagern behandelt werden. Nur die in diesem Sinne als eingeführt gelten- den Mengen sind dem Inlandsverbrauch zuzurechnen. Zu Nummer 3 (§ 7) In § 7 Absatz 2 handelt es sich bei der Änderung des Verweises auf „§ 3 Absatz 2“ in einen Verweis auf „§ 11 Absatz 1“ um eine Folgeänderung aufgrund der Änderungen in § 3 und § 11 (Nummer
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 28.335 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/9950 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/9950, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.636–97.971 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 89c18e0c3a1cee9c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP