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Artikel 6 · BT-Drs. 18/9949 · S. 22

Zu Artikel 6 (Änderung der Handwerksordnung)

Zu Artikel 6 (Änderung der Handwerksordnung)
Die Digitalisierung ist ein zentrales Thema für die Zukunftschancen des deutschen Mittelstandes. Die Bundesre-
gierung unterstützt diese Entwicklung aktiv, beispielsweise durch die Förderung des neu eingerichteten Kompe-
tenzzentrums Digitales Handwerk. Neben unterstützenden Maßnahmen ist es aber auch wichtig, den rechtlichen
Rahmen anzupassen, um die Digitalisierung im Handwerk voranzubringen. Das gilt umso mehr, weil die Aufga-
ben, Organisation und die Selbstverwaltung des Handwerks in Deutschland durch Bundesrecht vorgegeben wer-
den.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Handwerkskammern derzeit keine eindeutige Rechtsgrundlage
haben, um mit ihren Mitgliedsunternehmen elektronisch zu kommunizieren. Rundschreiben, Veröffentlichungen
etc. erfolgen oftmals noch in Papierform. Im Rahmen des BEG II wird nun festgelegt, dass Handwerkskammern
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 23 –                          Drucksache 18/9949


künftig von ihren Mitgliedern auch Webseiten und Email-Kontaktdaten erfragen und in die Handwerksrolle auf-
nehmen. Sofern die elektronischen Kontaktdaten gespeichert wurden, können die Kammern also künftig rechts-
sicher mit ihren Mitgliedern elektronisch kommunizieren, siehe auch zu Nummer 8 unten.
Der vorliegende Gesetzesentwurf trägt darüber hinaus weiterem Anpassungsbedarf im Bereich der Handwerks-
ordnung Rechnung. So wird durch eine Änderung von § 9 der Handwerksordnung (siehe Nummer 2 unten) die
Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Erlass von Rechtsverord-
nungen im Bereich des Handwerksrechts an die Erfordernisse der Richtlinie 2013/55/EU angepasst.
Die übrigen Änderungen von Vorschriften der Handwerksordnung sind nicht du

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.552 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9949, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.043–82.595 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ae5a2eda7a64a6d5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP