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Artikel 5 · BT-Drs. 18/9533 · S. 41

Zu Artikel 5 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes)
Zu Nummer 1
In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 29. April 2016 wird die Verlängerung des FALTER-Arbeitszeitmodells
um zwei Jahre wirkungsgleich für die Beamtinnen und Beamten des Bundes nachvollzogen. Das FALTER-Ar-
beitszeitmodell ist weiterhin befristet und muss vor dem 1. Januar 2019 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen
bleiben unberührt.
Zu Nummer 2
In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 29. April 2016 wird die Verlängerung der Altersteilzeit um zwei Jahre
wirkungsgleich für die Beamtinnen und Beamten des Bundes nachvollzogen. Altersteilzeit ist weiterhin befristet
und muss vor dem 1. Januar 2019 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen bleiben unberührt.

BT-Drs. 18/9533 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/9533, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.535–85.254 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert 604e1869e9c62d05….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP