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Artikel 1 · BT-Drs. 18/9531 · S. 20

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


Zu Nummer 1 (§ 1 SaatG)


Die Änderung erfolgt im Sinne des Vertrages von Lissabon.


Zu Nummer 2 (§ 2 SaatG)


Die Änderung dient der Richtigstellung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode       – 19 –                      Drucksache 18/9531


Zu Nummer 3 (§ 3a SaatG)


Artikel 7 der Richtlinie 2008/90/EG führt die Fälle auf, in denen Vermehrungsmaterial und
Pflanzen von Obstarten mit einem Hinweis auf die Sorte in den Verkehr gebracht werden.
Dem entsprechend wird die das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Obst betref-
fende Regelung in § 3a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 neu gefasst. Aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit wird dabei anders als bisher auf eine gemeinsame Regelung für nicht aner-
kanntes Material von Obst und Zierpflanzen verzichtet und eine jeweils eigenständige Rege-
lung vorgesehen. In diesem Zusammenhang soll auch das Inverkehrbringen des Materials von
Sorten ermöglicht werden, die gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c Satz 3 der Richtlinie
2008/90/EG an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind. Des Weiteren
soll das Inverkehrbringen geeigneter Mengen des Materials von Sorten, die zur Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen beitragen, zulässig sein. Für diese Sor-
ten ist dem Bundessortenamt eine Beschreibung vorzulegen, deren Inhalte erforderlichenfalls
nach der neuen Ermächtigung in § 3a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b durch Rechtsver-
ordnung näher bestimmt werden können. Von dieser Ermächtigung könnte insbesondere dann
Gebrauch gemacht werden, wenn es sich herausstellt, dass aufgrund inhaltlicher Mängel der
vorgelegten Angaben eine Einordnung in die Gesamtliste der Obstsorten regelmäßig nicht
möglich ist. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn dem Bundessortenamt zu der betreffen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.594 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9531, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.178–44.772 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 22ad9f84a4572714….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP