Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/9531 · S. 20
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 1 SaatG) Die Änderung erfolgt im Sinne des Vertrages von Lissabon. Zu Nummer 2 (§ 2 SaatG) Die Änderung dient der Richtigstellung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/9531 Zu Nummer 3 (§ 3a SaatG) Artikel 7 der Richtlinie 2008/90/EG führt die Fälle auf, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit einem Hinweis auf die Sorte in den Verkehr gebracht werden. Dem entsprechend wird die das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Obst betref- fende Regelung in § 3a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 neu gefasst. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wird dabei anders als bisher auf eine gemeinsame Regelung für nicht aner- kanntes Material von Obst und Zierpflanzen verzichtet und eine jeweils eigenständige Rege- lung vorgesehen. In diesem Zusammenhang soll auch das Inverkehrbringen des Materials von Sorten ermöglicht werden, die gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c Satz 3 der Richtlinie 2008/90/EG an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind. Des Weiteren soll das Inverkehrbringen geeigneter Mengen des Materials von Sorten, die zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen beitragen, zulässig sein. Für diese Sor- ten ist dem Bundessortenamt eine Beschreibung vorzulegen, deren Inhalte erforderlichenfalls nach der neuen Ermächtigung in § 3a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b durch Rechtsver- ordnung näher bestimmt werden können. Von dieser Ermächtigung könnte insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn es sich herausstellt, dass aufgrund inhaltlicher Mängel der vorgelegten Angaben eine Einordnung in die Gesamtliste der Obstsorten regelmäßig nicht möglich ist. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn dem Bundessortenamt zu der betreffen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.594 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9531, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.178–44.772 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 22ad9f84a4572714….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP