Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/9530 · S. 36
Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen an der Inhaltsübersicht reflektieren die im Übrigen vorgenommenen Änderungen. Zu Nummer 2 (§ 3) Die Entkoppelung des allgemeinen Gerichtsstands des FMS von dem Sitz der Anstalt folgt aus der Entscheidung, dass nicht mehr die Anstalt, sondern die Finanzagentur den Fonds verwaltet. Der allgemeine Gerichtsstand wird in Frankfurt am Main angesiedelt, da sowohl die Finanzagentur als auch die FMSA in Frankfurt am Main ansässig sind. Zu Nummer 3 (Teil 2) Die Überschrift wird neu gefasst, da die Regelungen von Teil 2 sich nicht mehr allein auf die FMSA beziehen, sondern den institutionellen Rahmen für die Aufgaben nach diesem Gesetz festlegen und daher insbesondere auch die Finanzagentur betreffen. In den Regelungen von Teil 2 wird daher der institutionelle Rahmen der Wahrneh- mung der Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung nach diesem Gesetz definiert. Zu Nummer 4 (§ 3a) Zu Buchstabe a Die Überschrift wird neu gefasst, um den neuen Inhalt des § 3a wiederzugeben. Die Änderungen ergeben sich insbesondere aus der Übernahme der Trägerschaft an der FMSA durch die Finanzagentur und die hierdurch über- gehenden Aufgaben. Zu Buchstabe b Durch die Beleihung mit der Trägerschaft an der FMSA wird die sich im Alleineigentum des Bundes befindliche Finanzagentur nach Maßgabe dieses Gesetzes mittelbar zuständig für die von der FMSA wahrgenommenen staat- lichen Aufgaben und übernimmt entsprechend ihre Befugnisse. Hierdurch wird die FMSA als Behörde in die Finanzagentur integriert und sichergestellt, dass bei der gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem FMStFG keine Interessenkonflikte entstehen, da Finanzagentur und FMSA in einem besonderen Verantwortungs- verhältnis zuei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 28.362 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9530, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 112.762–141.124 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8930a39714341fd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP