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Artikel 8 · BT-Drs. 18/9522 · S. 324

Zu Artikel 8 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 8 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Folgeänderung aus der Zulassung anderer Leistungsanbieter als Alternativen zu Werkstätten für behinderte Men-
schen im Neunten Buch. Im Übrigen Änderung der Verweisung in Folge der Verschiebung der Paragraphen im
Schwerbehindertenrecht des Neunten Buches.

Zu Nummer 2 (§ 26)
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es statt eines Ermessensanspruchs einen Rechtsanspruch auf die Leistungsform des
Persönlichen Budgets. Im Rahmen der Rechtsbereinigung wird nun dieser Rechtsanspruch in § 26 Absatz 1 Satz 2
SGB VII verankert.

Zu Nummer 3 (§ 27)
Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung des SGB IX.

Zu Nummer 4 (§ 34)
Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung des SGB IX.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 325 –                         Drucksache 18/9522


Zu Nummer 5 (§ 35)
Folgeänderung aus der Zulassung anderer Leistungsanbieter als Alternativen zu Werkstätten für behinderte Men-
schen sowie der Schaffung des Leistungstatbestandes des Budgets für Arbeit im Neunten Buch. Der Träger der
Unfallversicherung ist heute bereits Träger der Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
sowie auch im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen. Er soll die Leistungen zur beruflichen
Bildung und zur Beschäftigung auch erbringen, wenn der leistungsberechtigte behinderte Mensch die jeweilige
Leistung nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen, sondern bei einem anderen Leistungsanbieter in An-
spruch nehmen will. Der Träger der Unfallversicherung soll auch Leistungen für das Budget für Arbeit erbringen,
wenn ein behinderter Mensch anstelle einer Beschäftigung in einer Werkstatt oder bei einem anderen Leistungs-
anbieter eine sozialversicherungspflichti

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.292 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9522, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.238.983–1.241.275 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ee8cd754798b5026….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP