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Artikel 7 · BT-Drs. 18/9522 · S. 323

Zu Artikel 7 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 7 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1a (§ 1)
Folgeänderung aus der Zulassung anderer Leistungsanbieter als Alternativen zu Werkstätten für behinderte Men-
schen im Neunten Buch. Menschen mit Behinderungen, die bei einem anderen Leistungsanbieter tätig sind, sollen
wie Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, gleichermaßen zum
versicherungspflichtigen Personenkreis nach dem Sechsten Buch gehören.

Zu Nummer 1b (§ 1)
Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung des SGB IX.

Zu Nummer 2 (§ 13)
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es statt eines Ermessensanspruchs einen Rechtsanspruch auf die Leistungsform des
Persönlichen Budgets. Im Rahmen der Rechtsbereinigung wird nun dieser Rechtsanspruch in § 13 Absatz 1 Satz 2
SGB VI, durch den Verweis auf die Bestimmung des § 29 SGB IX, verankert.

Zu Nummer 3a-b (§ 15)
Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung des SGB IX.

Zu Nummer 4 (§ 16)
Folgeänderung aus der Zulassung anderer Leistungsanbieter als Alternativen zu Werkstätten für behinderte Men-
schen in § 60 des Neunten Buches. Der Träger der Rentenversicherung kann damit Rehabilitationsträger auch in
den Fällen sein, in denen der behinderte Mensch Leistungen der beruflichen Bildung bei einem anderen Leis-
tungsanbieter in Anspruch nimmt. Im Übrigen handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung an die nunmehr
im 10. Kapitel des Ersten Teils des Neunten Buches geregelten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Zu Nummer 5a-b (§ 21)
Redaktionelle Folgeänderungen aufgrund der Neufassung des SGB IX.

Zu Nummer 6 (§ 28)
Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung des SGB IX.

Zu Nummer 7 (§ 32)
Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung des SGB IX.

Zu Nummer 8a-b (§ 162)

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.242 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9522, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.234.741–1.238.983 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ee8cd754798b5026….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP