Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 25 · BT-Drs. 18/9522 · S. 362
Zu Artikel 25 (Bekanntmachungserlaubnis und Umsetzungsunterstützung)
Zu Artikel 25 (Bekanntmachungserlaubnis und Umsetzungsunterstützung) Aufgrund der Aufhebung des Sechsten Kapitels des SGB XII als Folge der Verschiebung der Vorschriften für die Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX und der sich in den verbleibenden Kapiteln ergebenden umfangreichen Änderungen sowie der Einfügung des Siebzehnten und Achtzehnten Kapitels mit bis zum 31. Dezember 2019 befristeten Übergangsregelungen im SGB XII nach Absatz 1 wird für das Bundesministerium für Arbeit und So- ziales die Möglichkeit geschaffen, das SGB XII in der ab 1. Januar 2020 geltenden Fassung neu bekannt zu ma- chen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 363 – Drucksache 18/9522 Der Bundesgesetzgeber muss nachhalten und beurteilen können, ob die mit dem Bundesteilhabegesetz verbunde- nen gesetzgeberischen Ziele trotz anspruchsvoller Sach- und Rechtsfragen und der Ausführung des Rechts durch die Länder zielgenau erreicht werden. Nach Absatz 2 wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales deshalb ermächtigt, im Einvernehmen mit den Ländern eine Untersuchung zur Implementation der reformierten Einglie- derungshilfe durchzuführen. Mit den Erkenntnissen dieser Untersuchung soll der Gesetzgeber Hinweise auf et- waige Veränderungsbedarfe erhalten. Mit der Untersuchung soll insbesondere festgestellt werden, ob die wesent- lichen Ziele der Reform der Eingliederungshilfe – Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behin- derungen und Bremsen der Ausgabendynamik – erreicht werden. Die Erkenntnisse der Untersuchung sollen mit den Erkenntnissen der Evidenzbeobachtung verknüpft werden, mit welcher die Länder ab dem Inkrafttreten des SGB IX, Teil 2 im Jahr 2020 beginnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird darüber hinaus ermächt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.062 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9522, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.389.458–1.392.520 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ee8cd754798b5026….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP