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Artikel 2 · BT-Drs. 18/9518 · S. 82

Zu Artikel 2 (Änderung SGB XII)

Zu Artikel 2 (Änderung SGB XII)
Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung der Neufassung des Siebten Kapitels.

Zu Nummer 2 (§ 4)
Es handelt sich zum einen um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Überführung der Regelungen des
bisherigen § 92c SGB XI (Pflegestützpunkte) in den neuen § 7c SGB XI.
Zum anderen hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Rahmen ihrer Beratungen zur Stärkung der Rolle der Kom-
munen in der Pflege eine „bessere Verzahnung der kommunalen Beratung im Rahmen der Daseinsvorsorge und
im Rahmen der Rolle der Kommunen als Sozialleistungsträger mit den Beratungsangeboten und –aufgaben der
Pflegekassen“ angemahnt. Die Bundesregierung wiederum hat in der Weiterentwicklung ihrer Demografiestrate-
gie betont, dass erfolgreiche Pflegeangebote vor allem dort geschaffen werden, wo das Zusammenspiel der ver-
schiedenen Akteure gut funktioniert.
Die Regelung konkretisiert daher die im SGB XII grundsätzlich bereits normierte Zusammenarbeit für die Träger
der Sozialhilfe dahingehend, dass im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Beteiligten der Pflegestützpunkte die
Rahmenverträge nach § 7a Absatz 7 des SGB XI zu berücksichtigen sind sowie die gemeinsamen Empfehlungen
zur pflegerischen Versorgung nach § 8a des SGB XI berücksichtigt werden sollen.
Gegenstand der Gemeinsamen Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung nach § 8a SGB XI sind auch Fragen
der Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege, der Strukturen vor Ort und der Versorgung in der eigenen Häuslichkeit (vgl.
die Begründung zu Artikel 1 Nummer 4 (§ 8a)). Diese Empfehlungen können somit auch die Belange der Alten-
hilfe, der Hilfe zur Pflege oder der Eingliederungshilfe berühren und sind daher von den Trägern dieser Leistun-
gen zu beachten.
Deutscher Bundestag – 18. Wah

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 80.623 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9518, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 304.214–384.837 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert eea69ad723b9f6c2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP