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Artikel 1 · BT-Drs. 18/9417 · S. 26

Zu Artikel 1 (Änderung des BImSchG)

Zu Artikel 1 (Änderung des BImSchG)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
In Nummer 1 werden die durch die weiteren Änderungen erforderlichen Anpassungen vorgenommen und eine
falsche Angabe berichtigt.
Zu Nummer 2 (§ 3 Absatz 5a bis 5d – neu – BImSchG)
In Nummer 2 a) werden Verweise auf Begriffsbestimmungen in der Seveso-II-Richtlinie auf die Seveso-III-Richt-
linie angepasst.
In Nummer 2 b) wird mit dem neuen Absatz 5b eine Begriffsbestimmung für die Begriffe „störfallrelevante Er-
richtung“ und „störfallrelevante Änderung“ aufgenommen. Die Begriffe sind maßgeblich für die Anwendung der
Vorschriften, mit denen die von Artikel 15 der Seveso-III-Richtlinie geforderte Öffentlichkeitsbeteiligung umge-
setzt werden soll. Der Begriff der „störfallrelevanten Änderung“ entspricht dabei der „wesentlichen Änderung“
aus Artikel 11 der Seveso-III-Richtlinie. Er wird an den deutschen Sprachgebrauch angepasst, ohne dabei eine
inhaltliche Änderung gegenüber den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie herbeizuführen. Die Begriffe Betriebs-
bereich der oberen Klasse bzw. der unteren Klasse sind aus Artikel 3 Nummer 2 und 3 der Seveso-III-Richtlinie
übernommen.
Mit dem neuen Absatz 5c wird eine Begriffsbestimmung für den Begriff „angemessener Sicherheitsabstand“ ge-
mäß Artikel 13 Absatz 2 der Seveso-III-Richtlinie eingeführt. Es wird damit verdeutlicht, dass der angemessene
Sicherheitsabstand, dessen Einhaltung nach § 3 Absatz 5 der Störfall-Verordnung keine Betreiberpflicht ist, als
Element eines Konzepts zur Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen an einem benachbarten
Schutzobjekt beiträgt. Andere Elemente dieses Konzepts sind vom Anlagenbetreiber nach § 3 Absatz 1 der Stör-
fall-Verordnung zu treffende Vorkehrungen zur Verhinderung von schweren Unfällen und nach § 3 Absatz 3 der
Stör

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.580 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9417, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 82.672–104.252 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert d99ea925663d20c2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP