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Artikel 1 · BT-Drs. 18/9232 · S. 19

Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zu den inhaltlichen Änderungen in § 1. Dort werden neben der Erlaubnispflicht der Arbeitneh-
merüberlassung auch Kernelemente der Arbeitnehmerüberlassung geregelt. Dem wird durch die ergänzte Über-
schrift Rechnung getragen.

Zu Buchstabe b
In § 1 wird Absatz 1 neu gefasst.
In § 1 Absatz 1 wird im bisherigen Satz 1 durch den Klammerzusatz die Legaldefinition der Arbeitnehmerüber-
lassung hervorgehoben. Der bisherige Anwendungsbereich des AÜG und die Reichweite der Erlaubnispflicht
werden hierdurch nicht verändert.
Die Regelung des Satzes 2 bestimmt entsprechend der Rechtsprechung, unter welchen Voraussetzungen ein Ar-
beitnehmer überlassen wird und dient damit der Abgrenzung zwischen dem Einsatz eines Arbeitnehmers als Leih-
arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung und als Erfüllungsgehilfe im Rahmen eines Werk- be-
ziehungsweise Dienstvertrages.
Entsprechend der Rechtsprechung liegt beim Fremdpersonaleinsatz Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn die Leih-
arbeitnehmerin oder der Leiharbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert ist und seinen
Weisungen unterliegt. Ob dies der Fall ist, ist anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des
jeweiligen Einzelfalls zu bestimmen.
Mit der Regelung in Satz 3 wird sichergestellt, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nur von ihrem
vertraglichen Arbeitgeber verliehen werden dürfen. Entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis der Bunde-
sagentur für Arbeit ist damit ein Ketten-, Zwischen- oder Weiterverleih untersagt, bei dem ein Entleiher die ihm
von einem Verleiher überlassenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer seinerseits anderen Entleihern
zur Arbeitsleistung zur 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 54.775 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9232, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.380–111.155 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a2dd1ba24842d51c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP