Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 18/8963 · S. 105
Zu Artikel 6 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 6 (Folgeänderungen)
In Artikel 6 werden die in Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Verweise auf das abgelöste MuSchG durch
die entsprechenden Verweise auf das neue MuSchG in Artikel 1 ersetzt. Zudem werden Verweise auf das
MuSchG in Verordnungen aufgenommen, in denen als besonderer Bereich des sozialen Arbeitsschutzes bereits
auf das JArbSchG verwiesen wird.
In einem gesonderten Verfahren erfolgen
– die Änderungen der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die
zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325) geändert worden ist, und
– die Änderungen der Mutterschutzverordnung für Soldatinnen in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. November 2004 (BGBl. I S. 2858), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 20. August 2013
(BGBl. I S. 3286, 3741) geändert worden ist.
Absatz 9 nimmt entsprechende Anpassungen bei der Leistung von Berufsausbildungsbeihilfe vor.
Absatz 10 sieht Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vor:
– Nummer 3 enthält eine Anpassung an den durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kin-
derfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags geänderten Wortlaut des § 24b Einkommensteu-
ergesetzes.
– Nummer 4 Buchstabe b enthält zudem eine klarstellende Berichtigung zur Beseitigung eines Redaktionsver-
sehens im Zuge des Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexib-
leren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325).
Absatz 14 sieht Änderungen im Entwicklungshelfer-Gesetz vor, die einerseits redaktionell sind, andererseits klar-
stellen, dass auch während eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.858 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8963, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 389.763–391.621 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f73d7a25ddfb208a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP