Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/8961 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Abfallverbringungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Abfallverbringungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung von § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Die Änderung dient der Klarstellung, wie das Begleitformular auszufüllen und dass es zu unterzeichnen ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8961 Zu Nummer 2 (Änderung von § 5 Absatz 1 Nummer 1) Die Änderung dient der Klarstellung, wie das in Anhang VII enthaltene Dokument auszufüllen und dass es zu unterzeichnen ist, sowie, dass sicherzustellen ist, dass ein so ausgefülltes und unterzeichnetes Dokument mitge- führt wird. Zu Nummer 3 (Änderung von § 9 Absatz 4) Die in § 9 Absatz 4 enthaltene Bitte zur Datenübermittlung zwischen Behörden soll auch elektronisch erfolgen können. Es handelt sich um eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung infolge des Normenscreenings im Rah- men des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“. Zu Nummer 4 (Änderung von § 11) Mit der Änderung von § 11 Absatz 1 in Buchstabe a erfolgt zum einen eine Anpassung an den geänderten Arti- kel 50 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, da nun Makler und Händler wie in Artikel 34 der Richtlinie 2008/98/EG separat hervorgehoben werden und da der Begriff „Anlagen“ durch den Begriff „Einrichtungen“ ersetzt wurde (die englische Fassung blieb unverändert) und somit klargestellt wurde, dass auch Einrichtungen wie z. B. Organisationen zu kontrollieren sind. Zum anderen wird klargestellt, dass die Kontrollen von Einrich- tungen, Unternehmen, Maklern und Händlern gemäß Artikel 34 der Richtlinie 2008/98/EG auf der Grundlage von nach § 11a erstellten Kontrollplänen durchzuführen sind. Buchstabe b enthält eine Neufassung von § 11 Absatz 2. In § 11 Absatz 2 Satz 1 erfolgt eine Anpassung an den geänderten Artikel 50 der Verordnun
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.536 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8961, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.432–64.968 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert d5946d9cab69527b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP