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Artikel 6 · BT-Drs. 18/8860 · S. 332
Zu Artikel 6 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung des Inhaltsverzeichnisses) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung der Neufassung von § 17d EnWG. Zu Nummer 2 (§ 3 EnWG) § 3 Nummer 18b EnWG wird an die geänderte Nummerierung der Begriffsbestimmungen des EEG 2016 ange- passt. Zu Nummer 3 (§ 12b EnWG) Mit dem neuen § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 EnWG werden Teile des bisherigen Offshore-Netzentwick- lungsplans in den Netzentwicklungsplan überführt. So werden zum einen eine bessere Verzahnung des Ausbaus der Offshore-Anbindungsleitungen mit dem landseitigen Netz und zum anderen eine bessere Synchronisierung des Ausbaus der Windenergie auf See und der Offshore-Anbindungsleitungen im zentralen Zielsystem erzielt. Darüber hinaus wird die Transparenz der Netzentwicklungsplanung gestärkt, da ein konsolidierter Netzentwick- lungsplan zum Ausbau der seeseitigen und der landseitigen Stromnetze von den Übertragungsnetzbetreibern vor- gelegt wird. Gemeinsam mit dem Flächenentwicklungsplan nach den §§ 5 ff. WindSeeG kommt dem Netzentwicklungsplan eine zentrale Steuerungsfunktion für die Planung der erforderlichen Netzanbindungskapazitäten für den Zeitraum ab dem Jahr 2025 zu. Beide Instrumente lösen den Offshore-Netzentwicklungsplan gemäß § 17b und 17c EnWG ab, der nach § 17b Absatz 5 EnWG ab dem Jahr 2018 nicht mehr vorzulegen ist. Der im Januar 2016 begonnene Prozess zur Entwicklung des Offshore-Netzentwicklungsplans 2030 (Zieljahr) ist damit der letzte dieser Art. Im Rahmen der Festlegungen zu den Offshore-Anbindungsleitungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone und im Küstenmeer wird der Flächenentwicklungsplan und nicht nur der Szenariorahmen zugrunde gelegt. Zwischen Flächenentwicklungsplan und Netzentwicklungsplan entsteht dadurch e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 34.860 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/8860, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.316.094–1.350.954 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert f3dab07cbe2fd2f5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP