Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 22 · BT-Drs. 18/8860 · S. 352
Zu Artikel 22 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Artikel 22 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch Der Katalog der Datenübermittlungsbefugnisse in § 71 SGB X wird durch die Möglichkeit der Übermittlung von Sozialdaten zur Erfüllung der in § 69a EEG 2016 bezeichneten Mitteilungspflicht erweitert, nach der die Behör- den der Zollverwaltung verpflichtet sind, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Er- suchen die für die Berechnung der Bruttowertschöpfung erforderlichen Informationen einschließlich personenbe- zogener Daten mitzuteilen. Das BAFA prüft nach den §§ 63ff. EEG 2014 die Anträge der stromkostenintensiven Unternehmen auf Begren- zung der EEG-Umlage. Bei der Prüfung und der Berechnung der Stromkostenintensität werden die Unterschei- dungen der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse (Leiharbeitnehmer, auswärtige Bearbeitung oder rechtswidrige ver- deckte Arbeitnehmerüberlassung) relevant, da die Personalkosten je nach der Ausgestaltung der Arbeitsverhält- nisse unterschiedlich berücksichtigt werden. Die Behörden der Zollverwaltung erlangen im Rahmen von Außenprüfungen bei Unternehmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung Kenntnis davon, ob in den Unternehmen eine verdeckte Arbeit- nehmerüberlassung vorliegt und verfügen über die notwendigen Erkenntnisse über die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse. Bezüglich dieser Daten unterliegen die Behörden der Zollverwaltung dem besonderen Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I. Zur Verhinderung, dass Unternehmen, die eine verdeckte Arbeitnehmerüber- lassung vornehmen, nicht zusätzlich durch Begrenzung der EEG- Umlage finanziell profitieren, und zur Vermei- dung der Doppelprüfungen besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Übermittlung von Sozialdaten von den Behörden der Zollverwaltung an das BAFA. Im Ü
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.338 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8860, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.393.100–1.396.438 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert f3dab07cbe2fd2f5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP