Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 17 · BT-Drs. 18/8860 · S. 346

Zu Artikel 17 (Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung)

Zu Artikel 17 (Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Bezeichnung der bisherigen Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung (FFAGebV) wird
durch die Aufhebung der Freiflächenausschreibungsverordnung durch Artikel 11 Absatz 2 dieses Gesetzes erfor-
derlich.

Zu Nummer 2
§ 1 Absatz 1 wird geändert, da die Verordnung zukünftig nicht mehr nur die Erhebung von Gebühren und Ausla-
gen im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausschreibungen nach der Freiflächenausschreibungsverord-
nung regelt, sondern für den gesamten Teil 3 Abschnitt 3 des EEG 2016 gilt.

Zu Nummer 3
Die Verweise in § 2 AusGebV werden an das EEG 2016 angepasst. § 15 Absatz 2 des Verwaltungskostengesetzes
(VwKG) in der am 14. August 2013 geltenden Fassung bestimmt insbesondere, dass sich eine Gebühr um ein
Viertel ermäßigt, wenn ein Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung zurückgenommen wird, nachdem mit der
sachlichen Bearbeitung begonnen, die Amtshandlung aber noch nicht beendet ist oder ein Antrag (aus anderen
Gründen als wegen Unzuständigkeit) abgelehnt wird.

Zu Buchstabe a
§ 2 Absatz 1 AusGebV konkretisiert diese Fallgruppen durch Verweis auf § 30a Absatz 3 EEG 2016 für die Rück-
nahme von Geboten und auf § 33 EEG 2016 für den Ausschluss von Geboten. Sofern im Zuschlagsverfahren nach
§ 32 EEG 2016 kein Zuschlag erteilt wird, reduziert sich die Gebühr ebenfalls (§ 2 Absatz 1 Nummer 3 Aus-
GebV).

Zu Buchstabe b
Die Änderung in § 2 Absatz 2 AusGebV ist Folge des Umstands, dass das Verfahren zur Ausstellung einer Zah-
lungsberechtigung nunmehr in § 38 EEG 2016 geregelt ist.

Zu Nummer 4
Das Gebührenverzeichnis wird angepasst. Neben den beiden in der bisherigen FFAGebV enthaltenen Gebühren-
tatbeständen für Solaranlagen wird ein weiterer Gebührentatbestand fü

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.179 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/8860 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/8860, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.372.203–1.387.382 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert f3dab07cbe2fd2f5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP