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Artikel 2 · BT-Drs. 18/8621 · S. 21
Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvorschriften) Zu Absatz 1 Absatz 1 betrifft eine durch die Aufhebung der §§ 80 und 80a StGB bedingte notwendige Folgeänderung im Ar- tikel 10-Gesetz. Zu Absatz 2 Absatz 2 betrifft eine durch die Aufhebung der §§ 80, 80a StGB bedingte notwendige Folgeänderung im GVG. Zu Absatz 3 Absatz 3 enthält die durch die Aufhebung der §§ 80 und 80a StGB sowie durch die Einfügung eines neuen Ab- schnitts in Teil 2 des VStGB bedingten notwendigen Folgeänderungen in der StPO. Die Änderung in Nummer 1 betrifft § 53 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StPO. Diese Bestimmung sieht eine Aus- nahme von dem Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Absatz 1 Nummer 5 StPO genannten Personen vor, wenn die Zeugenaussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen soll oder wenn die Untersuchung katalogmäßig bestimmte Vergehen zum Gegenstand hat und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufent- haltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Zu den Vergehen, bei denen diese Ausnahme greift, gehört nach bisherigem Recht auch das Aufstacheln zum Angriffskrieg nach § 80a StGB. Dessen Aufhebung bedingt die Streichung des § 80a StGB aus dem Katalog des § 53 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StPO. Zugleich wird die öffentliche Aufforderung zu einem Verbrechen der Aggression (§ 111 StGB in Verbindung mit § 13 VStGB), die materiell-rechtlich an die Stelle des aufgehobenen § 80a StGB tritt, in den Katalog aufgenommen. Eine inhaltliche Änderung des Strafverfahrensrechts ist damit nicht verbunden. Die auf- geschlüsselte Gruppierung der in § 53 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StPO in Bezug genommenen Normen des ma- teriellen Strafrechts zu den jeweiligen Bezeichnungen der Deliktsgruppen schließlich dient der leichteren Lesbar- keit der Nor
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.721 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8621, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.840–72.561 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1312aed783c62a8d….
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