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Artikel 5 · BT-Drs. 18/8580 · S. 71
Zu Artikel 5 (Änderung der TPG-Gewebeverordnung)
Zu Artikel 5 (Änderung der TPG-Gewebeverordnung) Zu Nummer 1 (§ 5 Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Mit der Änderung werden die Angaben, die in der Spenderakte zu dokumentieren sind, ergänzt. Mit der Doku- mentation der gemäß § 41b Absatz 1 und 2 AMWHV zu vergebenden eindeutigen Spendennummer bzw. der Spendenkennungssequenz wird sichergestellt, dass die eindeutige Spendennummer oder die Spendenkennungs- sequenz, die Bestandteil des SEC ist, auch in der Spenderakte enthalten und damit eine lückenlose Rückverfolg- barkeit gewährleistet ist. Die Ergänzung dient zugleich der Umsetzung des mit der Kodierungs-Richtlinie geän- derten Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2006/86/EG. Finden die Vorschriften für einen SEC nach § 41a Absatz 3 Nummer 1 und 2 AMWHV für die Gewebe keine Anwendung, ist der Kennzeichnungskode, der dem entnomme- nen Gewebe von der Entnahmeeinrichtung zuerkannt wurde, zu dokumentieren. Zu Buchstabe b (Absatz 2) Mit der Änderung werden die Angaben, die in dem Entnahmebericht zu dokumentieren sind, ergänzt. Mit der Dokumentation der gemäß § 41b Absatz 1 und 2 AMWHV zu vergebenden eindeutigen Spendennummer bzw. der Spendenkennungssequenz wird sichergestellt, dass die eindeutige Spendennummer oder die Spendenken- nungssequenz, die Bestandteil des SEC ist, auch im Entnahmebericht enthalten und damit eine lückenlose Rück- verfolgbarkeit gewährleistet ist. Die Ergänzung dient zugleich der Umsetzung des mit der Kodierungs-Richtlinie geänderten Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2006/86/EG. Finden die Vorschriften für einen SEC nach § 41a Absatz 3 Nummern 1 und 2 AMWHV für die Gewebe keine Anwendung, ist der Kennzeichnungskode, der dem entnommenen Gewebe von der Entnahmeeinrichtung zuerkannt wurde, zu dokumentieren. Zu Numm
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.702 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8580, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 236.399–240.101 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert e63e37f4a6d575a2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP