Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/8580 · S. 55
Zu Artikel 1 (Änderung des Arzneimittelgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Arzneimittelgesetzes) Zu Nummer 1 Die Inhaltsübersicht wird angepasst. Zu Nummer 2 (Sonstige Begriffsbestimmungen) In den Absätzen 42 bis 45 werden die mit der Kodierungs-Richtlinie neu eingefügten Definitionen des Artikels 2 Buchstabe k, m, t und u der Richtlinie 2006/86/EG in das nationale Recht übernommen. Bei dem EU-Gewebeeinrichtungs-Code nach Absatz 43 handelt es sich um einen alphanumerischen Code, beste- hend aus dem ISO-Ländercode, der aus zwei Schriftzeichen besteht, und der Gewebeeinrichtungsnummer, die sechs alphanummerische Zeichen enthält. Zu Nummer 3 (§ 10 Kennzeichnung) Zu Buchstabe a (Absatz 8a) Zu Doppelbuchstabe aa Die Änderung in Absatz 8a Satz 1 dient der redaktionellen Ergänzung. Autologe und gerichtete hämatopoetische Stammzellzubereitungen aus dem peripheren Blut oder Nabelschnurblut werden nach § 21a Absatz 1 genehmigt und nicht nach § 21 zugelassen. Zu Doppelbuchstabe bb Die Ergänzung um die Angabe des SEC bei hämatopoetischen Stammzellzubereitungen aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut dient der Umsetzung des durch die Kodierungs-Richtlinie geänderten Artikels 10 Absatz 1 der Richtlinie 2006/86/EG und der Umsetzung des Artikels 10b Absatz 1 Buchstabe a sowie des An- hangs II Teil E Nummer 1 Buchstabe g der Richtlinie 2006/86/EG, die beide mit der Kodierungs-Richtlinie neu eingefügt wurden. Zu Buchstabe b (Absatz 8b) Die Ergänzung um den SEC dient der Umsetzung des durch die Kodierungs-Richtlinie geänderten Artikels 10 Absatz 1 der Richtlinie 2006/86/EG und des Artikels 10b Absatz 1 Buchstabe a sowie des Anhangs II Teil E Nummer 1 Buchstabe g der Richtlinie 2006/86/EG, die beide mit der Kodierungs-Richtlinie neu eingefügt wur- den. Zu Nummer 4 (§ 14 Entscheidung über die Herstellungserlaubnis) In Absatz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 36.349 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8580, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 171.969–208.318 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert e63e37f4a6d575a2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP