Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/8517 · S. 25
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Folgeänderung zu Nummer 3. Zu Buchstabe b Folgeänderung zu Nummer 9. Zu Buchstabe c Folgeänderung zu den Nummern 12 und 13. Zu Nummer 2 Die Möglichkeit der Delegation an unmittelbar nachgeordnete Behörden entlastet die obersten Dienstbehörden von nichtministeriellen Tätigkeiten. Zu Nummer 3 Bei Fällen, in denen innerhalb des Bundesdienstes der Wechsel in eine höhere Laufbahn oder in eine andere Laufbahn derselben oder einer höheren Laufbahngruppe die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes sowie die Ableistung einer neuen Probezeit erfordert, wird für die Dauer des Vorbereitungsdienstes und der Probezeit für die neue Laufbahn das Nebeneinander des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit und des Beamtenverhältnisses Drucksache 18/8517 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode auf Widerruf ermöglicht. Für die anschließende Dauer der Ableistung der Probezeit wird das Nebeneinander des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit und des Beamtenverhältnisses auf Probe ermöglicht. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes und der Probezeit ruht das bereits bestehende Beamtenverhältnis. Kommt die Regelung zur Anwendung, brauchen sich die betroffenen Beamtinnen und Beamten nicht zur Auf- nahme des Vorbereitungsdienstes sowie zur Ableistung der Probezeit für die neue Laufbahn aus ihrem Beamten- verhältnis auf Lebenszeit entlassen lassen. Ferner können die genannten Beamtinnen und Beamten ihre Tätigkeit im Lebenszeitbeamtenverhältnis wieder aufnehmen, falls sie aus dem Vorbereitungsdienst ausscheiden, die Lauf- bahnprüfung nicht bestehen oder trotz Bestehen der Laufbahnprüfung nicht übernommen werden. Gleiches gilt, wenn die Probezeit nicht zu Ende abgeleistet wird oder trotz erfolgreicher Ableistung der Probezeit
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.069 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8517, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.716–84.785 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 7819e82ec5a9dfa7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP