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Artikel 18 · BT-Drs. 18/8487 · S. 63

Zu Artikel 18 (Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung)

Zu Artikel 18 (Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung)
Zu Nummer 1
Redaktionelle Folgeänderung zu Neuregelung der §§ 107 und 108 SGB IV (Artikel 1 Nummer 211).

Zu Nummer 2 (§ 5)
Folgeänderung zur Einführung des § 18i Absatz 4 SGB IV (Artikel 1 Nummer 5).

Zu Nummer 3 (§ 12)
Für diese Regelung fehlt ein gesetzlich geregelter Meldetatbestand und ist daher zu streichen.

Zu Nummer 4 (§ 17)
Die Nutzung des eXTra-Standards soll in die neuen Gemeinsamen Grundsätze Technik nach § 95 SGB IV als
Anforderung an die technische Komponente für die Datenübermittlung integriert werden. Die Regelung in der
DEÜV wird daran redaktionell angepasst.

Zu Nummer 5 (§ 18)
Klarstellende Regelung, dass die Systemprüfung für alle in § 1 Absatz 1 der DEÜV genannten Verfahren gilt.

Zu Nummer 6 (§ 22a)
Folgeänderung zur Einführung des Qualitätsmanagements in § 97 Absatz 4 SGB IV (Artikel 1 Nummer 15 Buch-
stabe c).

Zu Nummer 7 (§ 33)
Redaktionelle Anpassung an die Namensänderung der Datenstelle der Rentenversicherung. Die Umbenennung
der „Datenstelle der Träger der Rentenversicherung“ in „Datenstelle der Rentenversicherung“ soll nun auch ge-
setzlich nachvollzogen werden.

Zu Nummer 8 (§ 36)
Zu Buchstabe a
Redaktionelle Anpassung an die Namensänderung der Datenstelle der Rentenversicherung. Die Umbenennung
der „Datenstelle der Träger der Rentenversicherung“ in „Datenstelle der Rentenversicherung“ soll nun auch ge-
setzlich nachvollzogen werden.

Zu Buchstabe b
Die Meldeverfahren werden gemeinsam von den Sozialversicherungsträgern betrieben und genutzt. Die Daten-
stelle der Rentenversicherung stellt für diese Verfahren Kernprüfprogramme zur Verfügung, mit dem alle aus-
und eingehenden Meldungen eine erste Basisprüfung durchlaufen. Erfüllen Meldungen die Anforderungen der
Kern

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.312 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/8487, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 206.652–209.964 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6efe6eff6b30b47c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP