Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/8210 · S. 19
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Drucksache 18/8210 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (NKR-Nr. 3418)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
1. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand: keine Auswirkungen
Wirtschaft
Erfüllungsaufwand: keine Auswirkungen
Verwaltung siehe Weitere Kosten.
Weitere Kosten Bei den Gerichten und Ermittlungsbehörden
der Länder entsteht geringfügiger Vollzugs-
aufwand durch die geänderten Strafvorschrif-
ten
Der NKR erhebt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände gegen die Dar-
stellungen der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben.
2. Im Einzelnen
2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens
Mit dem Regelungsvorhaben sollen Schutzlücken im Strafrecht zur sexuellen Nötigung und
Vergewaltigung geschlossen werden. Gleichzeitig soll der Verpflichtung aus der sogenannten
Istanbul-Konvention des Europarates (Art. 36) besser gerecht werden, jede nicht einvernehm-
liche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen.
2.2 Erfüllungsaufwand
a) Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfül
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.318 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/8210 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/8210, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.753–74.071 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ca376de8a27a8434….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP