Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/2474 · S. 27
Zu Artikel 3 (Änderung des Krankenhausentgelt-
Zu Artikel 3 (Änderung des Krankenhausentgelt- gesetzes) Nach dem Auslaufen der Anschubfinanzierung werden alle Leistungen der integrierten Versorgung mit den vertraglich vereinbarten Entgelten vergütet. Soweit ein Teil der inte- grierten Leistungen derzeit noch über das Krankenhausbud- get finanziert wird, ist dieser Teil zum 1. Januar 2008 aus den Krankenhausbudgets auszugliedern.
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Herkunft
BT-Drs. 16/2474, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.434–120.820 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 28968337ae7fce8e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP