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Artikel 3 · BT-Drs. 16/2474 · S. 27

Zu Artikel 3 (Änderung des Krankenhausentgelt-

Zu Artikel 3 (Änderung des Krankenhausentgelt-
gesetzes)
Nach dem Auslaufen der Anschubfinanzierung werden alle
Leistungen der integrierten Versorgung mit den vertraglich
vereinbarten Entgelten vergütet. Soweit ein Teil der inte-
grierten Leistungen derzeit noch über das Krankenhausbud-
get finanziert wird, ist dieser Teil zum 1. Januar 2008 aus
den Krankenhausbudgets auszugliedern.

BT-Drs. 16/2474 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/2474, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.434–120.820 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 28968337ae7fce8e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP