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Artikel 100 · BT-Drs. 18/7989 · S. 73

Zu Artikel 100 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3))

Zu Artikel 100 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3))
§ 438 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch enthält eine Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Förderung ganzjäh-
riger Beschäftigung vom 24. April 2006 (BGBl. I S. 926). Die Übergangsregelung betrifft Fälle, in denen der
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem 31. März 2006 entstanden ist, in den Bemessungszeitraum aber noch
Zeiten des Bezugs von Winterausfallgeld oder von einer Winterausfallgeld-Vorausleistung fallen. Durch das Ge-
setz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung wurde das Winterausfallgeld zum 1. April 2006 durch das Saison-
Kurzarbeitergeld ersetzt. Die Vorschrift hat im Jahr 2006 die Umbenennung des Winterausfallgeldes in Saison-
Kurzarbeitergeld begleitet. Damals konnte es Fälle geben, bei denen im Bemessungsrahmen für das Arbeitslosen-
geld sowohl Winterausfallgeld als auch das Saison-Kurzarbeitergeld vorkommen konnten. Die Regelung des
§ 131 Absatz 3 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 24. April 2006 und die des
heutigen § 151 Absatz 3 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sorgten dafür, dass bei diesen Arbeits-
ausfällen stets das volle Arbeitsentgelt der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegt wurde.
Für diese Übergangsvorschrift gibt es aufgrund Zeitablaufs heute keine Anwendungsfälle mehr: Aktuell relevante
Bemessungszeiträume, die noch in den Zeitraum vor dem 1. April 2006 zurückreichen, gibt es nach Maßgabe der
Vorschriften zur Berechnung des Bemessungszeitraums (§ 150 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) auch unter
Berücksichtigung der Ausnahmevorschriften des § 150 Absatz 2 und 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht
mehr. Die aktuelle Vorschrift des § 151 Absatz 3 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch deckt daher
alle denk

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.033 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7989, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 233.024–235.057 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert fbb3a8806f8da5e6….

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