Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/39 · S. 15
Zu Artikel 2 (Änderung weiterer Gesetze)
Zu Artikel 2 (Änderung weiterer Gesetze) Zu Nummer 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial- gesetzbuch) Folgeänderung zur Aufhebung des Lohnfortzahlungsgeset- zes und zur Neuregelung des bisher in § 10 LFZG geregelten Erstattungsanspruchs in § 1. Zu Nummer 2 (Änderung des Vierten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Buchstabe a (§ 28f) Durch diese Regelung wird klargestellt, dass für Anträge der Einzugsstellen im Insolvenzverfahren der Beitragsnachweis als Nachweis zur Glaubhaftmachung der Forderungen aus- reicht. Eine von den Gerichten geforderte, nach einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aufgeschlüsselte Aufstellung der Forderungen ist in dem bisherigen Melde- und Beitragsnachweisverfahren nicht darstellbar und nicht notwendig. Zu Buchstabe b (§ 28h) Redaktionelle Änderung. Zu Nummer 3 (Änderung des Fünften Buches Sozial- gesetzbuch) Mit dieser Regelung werden Verwaltungskosten, die den Krankenkassen im Jahr 2005 im Vorgriff auf die von ihnen ab dem 1. Januar 2006 wahrzunehmenden Aufgaben nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz entstehen, von der Ver- waltungskostenbudgetierung zunächst ausgenommen, wo- bei aber nach § 7 Abs. 1 dieses Gesetzentwurfs die 2005 anfallenden Verwaltungskosten ebenfalls in die Umlage ein- zubeziehen sind. Insofern wird daher die Kostenneutralität der Umlageverfahren für die GKV gesichert. Zu Nummer 4 (Änderung des Zehnten Buches Sozial- gesetzbuch) Redaktionelle Änderung. Zu Nummer 5 (Änderung des Vorruhestandsgesetzes) Folgeänderung zur Aufhebung des Lohnfortzahlungsgeset- zes und zur Neuregelung des bisher in § 10 LFZG geregelten Erstattungsanspruchs in § 1. Zu Nummer 6 (Änderung des Versicherungssteuergesetzes) Folgeänderung zur Aufhebung des Lohnfortzahlungsgeset- zes und zur Neuregelung des bisher in § 19 LFZG geregelten freiwilligen Ausg
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.900 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/39, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.886–61.786 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 2ceb89bcd98e9e5d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP