Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 14 · BT-Drs. 18/7195 · S. 39
Zu Artikel 14 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 14 (Folgeänderungen) Zu Absatz 1 und 2 (Änderung der Biomaterial-Hinterlegungsverordnung und des Erstreckungsgesetzes) Es handelt sich um Folgeänderungen. Durch die Anfügung eines Satzes in § 31 Absatz 2 PatG (siehe die Begrün- dung zu Artikel 2 Nummer 1) sind die Verweise in § 3 Absatz 2 der Biomaterial-Hinterlegungsverordnung und § 10 Absatz 3 des Erstreckungsgesetzes entsprechend anzupassen. Zu Absatz 3 (Änderung der Designverordnung) Zu Nummer 1 und 2 (§ 4 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 Nummer 6) Es handelt sich um Folgeänderungen. Durch die Aufhebung von § 16 Absatz 2 DesignG (siehe die Begründung zu Artikel 1 Nummer 4) sind die Verweise in § 4 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 Nummer 6 der Designverordnung entsprechend anzupassen. Zu Nummer 3 (§ 21 Absatz 2 und 3) Es handelt sich um eine Folgeänderung. Durch die Aufhebung von § 33 Absatz 2 Satz 2 DesignG (siehe die Be- gründung zu Artikel 1 Nummer 12) sind die Verweise in § 21 Absatz 2 und 3 der Designverordnung entsprechend anzupassen. Zu Nummer 4 (§ 22 Absatz 4) Es handelt sich um eine Folgeänderung. Durch die Nennung der Beweismittel und den Verweis auf das Zweite Buch der Zivilprozessordnung in § 34a Absatz 3 Satz 3 DesignG (siehe die Begründung zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b) ist die Regelung in § 22 Absatz 4 der Designverordnung nicht mehr erforderlich. Drucksache 18/7195 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
BT-Drs. 18/7195 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/7195, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 133.111–134.565 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4b850dc7dd639982….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP