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Artikel 14 · BT-Drs. 18/7195 · S. 39

Zu Artikel 14 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 14 (Folgeänderungen)
Zu Absatz 1 und 2 (Änderung der Biomaterial-Hinterlegungsverordnung und des Erstreckungsgesetzes)
Es handelt sich um Folgeänderungen. Durch die Anfügung eines Satzes in § 31 Absatz 2 PatG (siehe die Begrün-
dung zu Artikel 2 Nummer 1) sind die Verweise in § 3 Absatz 2 der Biomaterial-Hinterlegungsverordnung und
§ 10 Absatz 3 des Erstreckungsgesetzes entsprechend anzupassen.
Zu Absatz 3 (Änderung der Designverordnung)
Zu Nummer 1 und 2 (§ 4 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 Nummer 6)
Es handelt sich um Folgeänderungen. Durch die Aufhebung von § 16 Absatz 2 DesignG (siehe die Begründung
zu Artikel 1 Nummer 4) sind die Verweise in § 4 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 Nummer 6 der Designverordnung
entsprechend anzupassen.
Zu Nummer 3 (§ 21 Absatz 2 und 3)
Es handelt sich um eine Folgeänderung. Durch die Aufhebung von § 33 Absatz 2 Satz 2 DesignG (siehe die Be-
gründung zu Artikel 1 Nummer 12) sind die Verweise in § 21 Absatz 2 und 3 der Designverordnung entsprechend
anzupassen.
Zu Nummer 4 (§ 22 Absatz 4)
Es handelt sich um eine Folgeänderung. Durch die Nennung der Beweismittel und den Verweis auf das Zweite
Buch der Zivilprozessordnung in § 34a Absatz 3 Satz 3 DesignG (siehe die Begründung zu Artikel 1 Nummer 13
Buchstabe b) ist die Regelung in § 22 Absatz 4 der Designverordnung nicht mehr erforderlich.
Drucksache 18/7195                                  – 40 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



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Herkunft

BT-Drs. 18/7195, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 133.111–134.565 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4b850dc7dd639982….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP