Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 29 · BT-Drs. 18/6616 · S. 141
Zu Artikel 29
Zu Artikel 29 Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Regelung dient der Umsetzung des durch die Richtlinie 2013/55/EU neu eingefügten Artikels 50 Absatz 3a der Richtlinie 2005/36/EG. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Die Änderung dient der Umsetzung des durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikels 7 Absatz 4 Un- terabsatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG. Zu Doppelbuchstabe bb Die Änderung dient der Umsetzung des durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikels 7 Absatz 4 Un- terabsatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG. Zu Nummer 2 Der neu gefasste § 16a enthält die Regelungen zur Durchführung und zum Inhalt der Anpassungsmaßnahmen nach § 2 Absatz 3 Satz 5 des Podologengesetzes. Absatz 1 beinhaltet die Voraussetzungen für das Ablegen eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungsprü- fung. Er ist angelehnt an die bisherige Regelung für Drittstaatsqualifikationen. Entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts steht am Ende des Anpassungslehrgangs keine Überprüfung der Ergebnisse an. Die Eignungsprüfung umfasst den praktischen Teil der bisherigen Kenntnisprüfung bei Drittstaatsausbildungen. Zu Nummer 3 Auf Grund des neu eingefügten § 16a ist es für den praktischen Teil der Kenntnisprüfung ausreichend, auf die in § 16 Absatz 3 geregelte Eignungsprüfung zu verweisen. Absatz 5 wird dementsprechend neu gefasst. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Einfügung eines neuen Absatzes 3a in § 2 des Podologen- gesetzes. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Einfügung des neuen § 16a. Zu Doppelbuchstabe bb Entsprechend der Verweisung in § 2 Absatz 3 Satz 2 des Podologengesetzes ist es ausreichend, auch in der Ver- ordnung nur auf die Richtlinie 2005/36/EG zu verweisen. Zu Doppelbuchstabe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.783 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/6616, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 518.695–521.478 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0ff6d81ed4afd63a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP