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Artikel 29 · BT-Drs. 18/6616 · S. 141

Zu Artikel 29

Zu Artikel 29
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Regelung dient der Umsetzung des durch die Richtlinie 2013/55/EU neu eingefügten Artikels 50 Absatz 3a
der Richtlinie 2005/36/EG.
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Änderung dient der Umsetzung des durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikels 7 Absatz 4 Un-
terabsatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG.
Zu Doppelbuchstabe bb
Die Änderung dient der Umsetzung des durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikels 7 Absatz 4 Un-
terabsatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG.
Zu Nummer 2
Der neu gefasste § 16a enthält die Regelungen zur Durchführung und zum Inhalt der Anpassungsmaßnahmen
nach § 2 Absatz 3 Satz 5 des Podologengesetzes.
Absatz 1 beinhaltet die Voraussetzungen für das Ablegen eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungsprü-
fung. Er ist angelehnt an die bisherige Regelung für Drittstaatsqualifikationen. Entsprechend den Vorgaben des
EU-Rechts steht am Ende des Anpassungslehrgangs keine Überprüfung der Ergebnisse an. Die Eignungsprüfung
umfasst den praktischen Teil der bisherigen Kenntnisprüfung bei Drittstaatsausbildungen.
Zu Nummer 3
Auf Grund des neu eingefügten § 16a ist es für den praktischen Teil der Kenntnisprüfung ausreichend, auf die in
§ 16 Absatz 3 geregelte Eignungsprüfung zu verweisen. Absatz 5 wird dementsprechend neu gefasst.
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Einfügung eines neuen Absatzes 3a in § 2 des Podologen-
gesetzes.
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Einfügung des neuen § 16a.
Zu Doppelbuchstabe bb
Entsprechend der Verweisung in § 2 Absatz 3 Satz 2 des Podologengesetzes ist es ausreichend, auch in der Ver-
ordnung nur auf die Richtlinie 2005/36/EG zu verweisen.
Zu Doppelbuchstabe 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.783 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/6616, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 518.695–521.478 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0ff6d81ed4afd63a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP