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Artikel 23 · BT-Drs. 18/6616 · S. 131
Zu Artikel 23
Zu Artikel 23 Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Änderung in Buchstabe b. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Die Ergänzung setzt die mit der Richtlinienänderung neu eingeführte Möglichkeit eines Europäischen Berufsaus- weises um, der alternativ zum Nachweis der Berufsqualifikation genutzt werden kann, so dass Einzelheiten dazu in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten geregelt werden könnten, sobald die Europäische Kommission den hierfür erforderlichen Durchführungsrechtsakt erlassen hat. Zu Doppelbuchstabe bb Die Änderung setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 13 Absatz 1 und 3 um. Zu Doppelbuchstabe cc Die Änderung setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG um. Zu Doppelbuchstabe dd Die Regelung setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 4 und das neu gefasste Anerkennungsverfahren der Artikel 11, 12, 13 und 14 Absatz 4 und 5 der Richtlinie 2005/36/EG um, das den Begriff der „wesentlichen Unterschiede“ neu definiert und insbesondere die Ausbildungsdauer nicht mehr als Kriterium vorsieht. Zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede wird dabei neben einer einschlägigen Berufserfahrung auch das le- benslange Lernen zugelassen, sofern eine zuständige Stelle des jeweiligen Staats die durch das lebenslange Lernen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten formell als gültig anerkannt hat. Den zuständigen Anerkennungsbehör- den obliegt allerdings die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang entsprechende Nachweise zum Aus- gleich wesentlicher Unterschiede tatsächlich geeignet sind. Die Begriffe „Kenntnisse und Fähigkeiten“ umfassen alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeite
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.834 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/6616, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 487.049–493.883 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0ff6d81ed4afd63a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP