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Artikel 19 · BT-Drs. 18/6616 · S. 124

Zu Artikel 19

Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Änderung in Buchstabe b.
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Ergänzung setzt die mit der Richtlinienänderung neu eingeführte Möglichkeit eines Europäischen Berufsaus-
weises um, der alternativ zum Nachweis der Berufsqualifikation genutzt werden kann, so dass Einzelheiten dazu
in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten geregelt werden könnten, so-
bald die Europäische Kommission den hierfür erforderlichen Durchführungsrechtsakt erlassen hat.
Zu Doppelbuchstabe bb
Die Änderung setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 13 Absatz 1 und 3 um.
Zu Doppelbuchstabe cc
Die Änderung setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie
2005/36/EG um.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 125 –                          Drucksache 18/6616


Zu Doppelbuchstabe dd
Die Regelung setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 4 und das
neu gefasste Anerkennungsverfahren der Artikel 11, 12, 13 und 14 Absatz 4 und 5 der Richtlinie 2005/36/EG um,
das den Begriff der „wesentlichen Unterschiede“ neu definiert und insbesondere die Ausbildungsdauer nicht mehr
als Kriterium vorsieht.
Zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede wird dabei neben einer einschlägigen Berufserfahrung auch das le-
benslange Lernen zugelassen, sofern eine zuständige Stelle des jeweiligen Staats oder Drittstaats die durch das
lebenslange Lernen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten formell als gültig anerkannt hat. Den zuständigen
Anerkennungsbehörden obliegt allerdings die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang entsprechende
Nachweise zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede t

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.803 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/6616, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 465.671–472.474 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0ff6d81ed4afd63a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP