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Artikel 1 · BT-Drs. 18/6282 · S. 66

Zu Artikel 1 (Änderung der Wirtschaftsprüferordnung)

Zu Artikel 1 (Änderung der Wirtschaftsprüferordnung)
Zu Nummer 1
Die Inhaltsübersicht des WPO-E ist entsprechend der Änderungsvorschläge anzupassen.
Zu Nummer 2
Die Ergänzung in § 2 Absatz 3 WPO-E dient der Öffnung für abweichende Regelungen in der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 und im HGB. Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 begrenzt Nichtprüfungsleistungen für
Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Darüber hinaus werden den Mitgliedstaaten zu
einzelnen Leistungen Spielräume zur Ausgestaltung eröffnet, die in § 319a HGB ausgestaltet werden. Um klar-
zustellen, dass die Befugnisse der Berufsangehörigen nur innerhalb dieses von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
und dem HGB gesetzten rechtlichen Rahmen ausgeübt werden können, wird entsprechend der Regelung in Ab-
satz 2 auf die bestehenden Vorschriften verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 67 –                           Drucksache 18/6282


Zu Nummer 3
Die Streichung des Merkmals der Selbstständigkeit in § 3 Absatz 1 Satz 2 WPO-E folgt den Änderungen in § 43a
Absatz 1 WPO-E. Durch die Streichung von „eigene“ wird die Regelung für angestellte Berufsangehörige in
Satz 3 entbehrlich. Soweit Vorschriften der WPO geändert werden, werden auch die bislang unterbliebenen An-
passungen an den Begriff des Berufsangehörigen nachgeholt, unter anderem in § 3 Absatz 1 Satz 2.
Die Änderung des Absatzes 2 dient der Anpassung an die gelockerten gesellschaftsrechtlichen Regelungen in § 4a
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Aufgrund der Streichung von
§ 4a Absatz 2 GmbHG durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b des Gesetzes zur Modernisierung des
GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I S. 2026) müssen
Sat

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 209.012 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/6282, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 246.521–455.533 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6bc5a4a5ffc8f7ed….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP