Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/5922 · S. 110
Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)
Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) Zu Nummer 1 Mit der Änderung des Artikels 229 [§ ….] Absatz 1 Satz 1 des EGBGB wird Artikel 43 Absatz 1 der Wohnim- mobilienkreditrichtlinie umgesetzt und sichergestellt, dass auf die vor dem 21. März 2016 geschlossenen Ver- braucherdarlehensverträge, Verträge über entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen sowie Verträge über die Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen oder entgeltlichen Finanzierungshilfen die bisherigen Regelun- gen Anwendung finden. Satz 2 und 3 konkretisieren diese Regelung für Verbraucherdarlehensverträge nach den §§ 504 und 505 Absatz 1. Bei diesen Verträgen ist zur Bestimmung des anwendbaren Rechts nicht auf den Zeitpunkt der jeweiligen Über- ziehung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem das zugrunde liegende Vertragsverhältnis begründet wurde. Bei Verträgen nach § 504 BGB ist das die Vereinbarung der Überziehungsmöglichkeit (Satz 2), bei Fällen der geduldeten Überziehung (Satz 3) der Abschluss der Vereinbarung eines Entgelts für den Fall der geduldeten Überziehung gemäß § 505 BGB. Hierdurch wird verhindert, dass unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der jeweiligen Überziehung und der zugrunde liegenden Rahmenvereinbarung Anwendung finden. Absatz 2 ordnet abweichend von Absatz 1 an, dass die Regelungen der §§ 504a und 505 Absatz 2 zur Beratungs- pflicht bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme einer Überziehungsmöglichkeit oder geduldeten Über- ziehung auch auf Schuldverhältnisse Anwendung finden, die vor dem 21. März 2016 entstanden sind. Abweichend von Absatz 1 wird damit festgelegt, dass diese Pflicht auch Anwendung findet, wenn das Schuldverhältnis vor dem 20. März 2016 begründet wurde. Abweichend von Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 ist damit
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 59.009 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5922, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 474.128–533.137 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert cba0e18af8b065d5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP