Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 18/5372 · S. 80
Zu Artikel 6 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V)
Zu Artikel 6 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) Zu Nummer 1 (§ 65c) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neustrukturierung der Qualitätssicherungsre- gelungen im Neunten Abschnitt. Zu Nummer 2 (§ 81) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neustrukturierung der Qualitätssicherungsre- gelungen im Neunten Abschnitt. Zu Nummer 3 (§ 87) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neustrukturierung der Qualitätssicherungsre- gelungen im Neunten Abschnitt. Zu Nummer 4 (§ 87a) Durch die Senkung des Investitionskostenabschlags auf 5 Prozent soll eine angemessene Berücksichtigung des derzeitigen Förderumfangs der Investitionskosten ermöglicht werden. Die Senkung des Investitionskostenab- schlags führt in der Folge zu einer höheren Vergütung der in öffentlich geförderten Krankenhäusern erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen, sowohl für Leistungen innerhalb, als auch für Leistungen außerhalb der mor- biditätsbedingten Gesamtvergütung. Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung werden entsprechend durch die Krankenkassen höher vergütet. Zur Finanzierung der höheren Vergütung für Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Ge- samtvergütung werden die von den Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen mit befreiender Wir- kung zu zahlenden morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen entsprechend erhöht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81 – Drucksache 18/5372 Dazu sind in den Vorgaben zur Ermittlung der Aufsatzwerte nach Absatz 4 Satz 1 durch den Bewertungsausschuss auch Vorgaben zu beschließen, die die Aufsatzwerte einmalig und basiswirksam jeweils in dem Umfang erhöhen, der dem jeweiligen Betrag der Honorarerhöhu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 90.883 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5372, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 335.567–426.450 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 01adb29939bce235….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP