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Artikel 22 · BT-Drs. 18/5089 · S. 90

Zu Artikel 22 (Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung)

Zu Artikel 22 (Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung)
Artikel 22 passt die Regelungen der Luftverkehrsschlichtungsverordnung an die Vorgaben der Richtlinie
2013/11/EU an. Dabei wird aber die bestehende Struktur der Schlichtung mit einer vorrangigen anerkannten pri-
vaten Schlichtung und einer subsidiären behördlichen Schlichtung beibehalten. Auch die wesentlichen Anforde-
rungen an die private Schlichtungsstelle und das von den Schlichtungsstellen durchzuführende Verfahren, deren
Gewährleistung bei der privaten Schlichtungsstelle Voraussetzung für ihre Anerkennung ist, bleiben unverändert.
Die Anpassungen setzen nur punktuell an und betreffen von der Richtlinie zwingend vorgegebene Einzelfragen,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  – 91 –                           Drucksache 18/5089


oder sie sind der neuen Struktur mit einem subsidiären Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nebst ergänzenden
Rechtsverordnungen geschuldet. Im Ergebnis werden damit an die Schlichtung im Luftverkehr zwar in vielen
Punkten andere Anforderungen als an die allgemeine Verbraucherschlichtung nach der Richtlinie 2013/11/EU
und ihrer Umsetzung im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und den zugehörigen Rechtsverordnungen gestellt.
Sie sehen aber, soweit sie davon abweichen, immer einen strengeren Verbraucherschutz als diese vor. Ein solch
höherer Verbraucherschutzstandard ist von Artikel 2 Absatz 3 Satz 2 der Richtlinie 2013/11/EU ausdrücklich
zugelassen. Ziel ist es, diesen hohen Standard für die Schlichtung im Luftverkehr auch im Rahmen der Anpassung
an die Richtlinie 2013/11/EU beizubehalten.
Zu Nummer 1
Mit der Einfügung eines neuen § 17a LuftSchlichtV (Nummer 12) bedarf es auch einer entsprechenden Ergänzung
des Inhaltsverzeichnisses.
Zu Nummer 2
Das neue Verbrauchers

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.449 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/5089, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 376.442–389.891 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2450c4d37567859a….

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