Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 18/5088 · S. 44
Zu Artikel 4 (Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Anlage 3 zum JVEG wird bisher in der Inhaltsübersicht nicht genannt. Die entsprechende Angabe soll nun- mehr eingefügt werden. Zu Nummer 2 (§ 6 Absatz 1 JVEG-E) Der Verweis in § 6 Absatz 1 JVEG auf § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes muss wegen der Änderung des Einkommensteuergesetzes durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) angepasst werden. Die Verweisung soll entsprechend der Regelung in § 6 Absatz 1 Satz 2 des Bundesreisekostengesetzes erfolgen, der durch Artikel 3 des genannten Steuergesetzes neu- gefasst worden ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/5088 Zu Nummer 3 (§ 23 Absatz 2 Satz 1 JVEG-E) Die Vorschrift gilt auch im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde. Daher soll diese als „Verfolgungsbe- hörde“ ausdrücklich genannt werden wie dies bereits in § 13 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 JVEG der Fall ist. Zu Nummer 4 (Vorbemerkung Anlage 2) Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur. Zu Nummer 5 (Anlage 3) Die Entschädigungsregelungen für Auskünfte über Verkehrsdaten oder über Bestandsdaten, zu deren Erteilung auf Verkehrsdaten zurückgegriffen werden muss, sollen für diejenigen Fälle modifiziert werden, in denen ein Rückgriff auf Daten erforderlich wird, die aufgrund der Speicherpflicht nach § 113b Absatz 2 bis 4 TKG gespei- chert werden. Das insoweit in § 113d Satz 2 Nummer 5 TKG-E vorgegebene Vier-Augen-Prinzip führt zu einem erhöhten Personaleinsatz. Daher müssen die Entschädigungspauschalen für diese
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.728 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5088, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 176.127–178.855 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 5d70a481c924fbf9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP