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Artikel 16 · BT-Drs. 18/4948 · S. 18

Zu Artikel 15 und 16 (Vereinfachung des Biogasmonitorings):

Zu Artikel 15 und 16 (Vereinfachung des Biogasmonitorings):
Durch die Reduktion der Berichtspflicht in § 37 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) verringert sich der
jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft um rund 85 000 Euro. Die Bundesnetzagentur war bisher nach § 37
GasNZV verpflichtet, einen Monitorbericht zu erstellen. Dazu musste sie bei Unternehmen, Händlern und Netz-
betreibern Informationen sammeln. Diese waren dazu verpflichtet, die erforderlichen Informationen zu sammeln
und an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Dieser Aufwand wird sich durch die Änderung künftig reduzieren,
da weniger und leichter verfügbare Informationen benötigt werden. Die Änderungen wirken sich ausschließlich
auf Informationspflichten aus, weitere Vorgaben der Wirtschaft sind nicht betroffen.
 Betroffene         Zeitaufwand        Lohnsatz        Periodizität       Fallzahl        Erfüllungsaufwand


 Anlagenbetreiber          - 300 Min      41,70 €/h                   1          144               - 30.024 €

 Netzbetreiber             - 240 Min      41,70 €/h                   1              94            - 15.679 €

 Händler                   - 480 Min      41,70 €/h                   1          117               - 39.031 €


4. 3. Informationspflichten Wirtschaft
Siehe dazu Ausführungen unter Ziffer 4.4.
4. 4. Erfüllungsaufwand Verwaltung
Für den Bund entsteht durch die in den Artikeln 7 bis 14 vorgesehene Anhebung der Meldeschwellen zu den
Statistiken kein bzw. nur marginaler Umstellungsaufwand. Der jährlich fortlaufende Erfüllungsaufwand ändert
sich bezüglich der Statistikproduktion nicht. Angaben zu eventuellen Kostenänderungen für die Statistischen Äm-
ter der Länder liegen nicht vor. Die Umstellungskosten für die Länder dürften aber ebenfalls gering ausfallen.
Deutscher Bu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 63.207 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4948, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.053–112.260 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 796721ee9c8ab9fa….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP