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Artikel 5 · BT-Drs. 18/4901 · S. 117
Zu Artikel 5 (Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes) Mit Artikel 5 werden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen im KrWG vorgenommen. Zu Nummer 1 (§ 26 Absatz 1 und § 33 Absatz 5 Satz 3 KrWG) Die Änderung passt die Vorschriften an die im Rahmen des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) geänderte Zuständigkeit und die neue Bezeichnung des Bundesumweltmi- nisteriums an. Drucksache 18/4901 – 118 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 47 Absatz 9 KrWG) Zur Änderung in Buchstabe a wird auf die Ausführungen zu Nummer 1 verwiesen. Die Änderung in Buchstabe b behebt ein redaktionelles Versehen. Die Berichtspflicht der Länder ist nicht in Absatz 6 sondern in Absatz 8 geregelt. Zu Nummer 3 (§ 53 Absatz 6 KrWG) Mit der Ergänzung wird nach dem Vorbild des § 54 Absatz 7 Nummer 5 KrWG eine gegenüber der allgemeinen Regelung des § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 KrWG spezielle Verordnungsermächtigung für die Pflicht zur Mitführung der Anzeige normiert. Die Änderung steht im Zusammenhang mit der Ergänzung des Bußgeldblan- ketts in § 69 Absatz 2 Nummer 15 KrWG. Zu Nummer 4 (59 Absatz 1 Satz 2 und § 60 Absatz 3 Satz 2 KrWG) Zu diesen Änderungen wird auf die Ausführungen zu Nummer 1 verwiesen. Zu Nummer 5 (§ 69 Absatz 2 KrWG) Die in Buchstabe a enthaltene Änderung behebt ein redaktionelles Versehen. § 18 Absatz 1 KrWG hat nur einen Satz. Die in Buchstabe b enthaltene Ergänzung des Bußgeldblanketts um die Verordnungsermächtigungen des § 52 Absatz 1 Satz 1 dient der rechtssicheren Ausfüllung der Ordnungswidrigkeitentatbestände der Nachweisver- ordnung. Die Ergänzung des Bußgeldblanketts um die Verordnungsermächtigungen des § 53 Absatz 6 Nummer 5 und des § 54 Absatz 7 Nummer 5 dient der teilweisen Umsetzung der Entschließung des
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.114 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4901, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 410.858–412.972 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 051f540e099c7130….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP