Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/4630 · S. 12
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre)
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre) Zu Nummer 1 (§ 7) Die Regelungen der §§ 6a und 6b des Bundesministergesetzes sind nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhält- nisse der Parlamentarischen Staatssekretäre auch auf Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre anwendbar. Dies wird sachgerecht dahingehend modifiziert, dass bei entsprechender Anwendung des § 6a des Bundesministergesetzes die Anzeige der angestrebten Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung gegenüber dem Mitglied der Bundesregierung erfolgt, dem die Parlamentarische Staatssekretärin oder der Parla- mentarische Staatssekretär zugeordnet ist. Zu Nummer 2 (§ 11 Absatz 2) Die Änderung dient der Berichtigung einer nicht mehr aktuellen Verweisung.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4630, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.082–29.900 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 77909faf88b1b5f7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP