Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 18/4630 · S. 12

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre)

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre)
Zu Nummer 1 (§ 7)
Die Regelungen der §§ 6a und 6b des Bundesministergesetzes sind nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhält-
nisse der Parlamentarischen Staatssekretäre auch auf Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische
Staatssekretäre anwendbar. Dies wird sachgerecht dahingehend modifiziert, dass bei entsprechender Anwendung
des § 6a des Bundesministergesetzes die Anzeige der angestrebten Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung
gegenüber dem Mitglied der Bundesregierung erfolgt, dem die Parlamentarische Staatssekretärin oder der Parla-
mentarische Staatssekretär zugeordnet ist.
Zu Nummer 2 (§ 11 Absatz 2)
Die Änderung dient der Berichtigung einer nicht mehr aktuellen Verweisung.

BT-Drs. 18/4630 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/4630, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.082–29.900 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 77909faf88b1b5f7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP