Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 18/4282 · S. 48
Zu Artikel 8 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes) Der neue Absatz 10a soll ergänzend zu der Regelung in Absatz 11 dazu beitragen, dass ein altersgemäßer Impf- schutz nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) auch bereits für jüngere Kinder, die in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden, erreicht wird. Im Bereich der Kinderimpfung hat Deutschland in den vergangenen Jahren große Fortschritte etwa bei der Ma- serndurchimpfung erzielt. Allerdings erfolgen Impfungen in vielen Fällen zu spät und nicht wie von der STIKO empfohlen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres. In der Altersgruppe der Ein- bis Sechsjährigen ist daher der Anteil der Kinder, die beispielsweise für eine Maserninfektion empfänglich sind, immer noch sehr hoch. Für die betroffenen Kinder bleibt das Erkrankungsrisiko in dem Zeitraum bis zur Vervollständigung des Impfschutzes erhöht. Für die betroffenen Alterskohorten bedeutet dies, dass sich zum Beispiel beim Auftreten von Masern größere Krankheitsausbrüche ereignen können. Dies gilt insbesondere bei Kindern in Gemeinschaftseinrichtun- gen. Hinzu kommt, dass sich der Anteil der Kinder, die nach Vollendung des ersten Lebensjahres eine Gemein- schaftseinrichtung besuchen, weiter erhöhen wird, nachdem diese Kinder seit dem 1. August 2013 gemäß § 24 Absatz 2 SGB VIII einen Rechtsanspruch haben, in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres frühkindlich gefördert zu werden. Bei den einjährigen Kindern wurde in den letzten Jahren die höchste altersspezifische Inzidenz von Masern beobachtet (Infektionsepidemiologisches Jahr- buch meldepflichtiger Krankheiten für 2012, Hrsg. RKI 2013. S.146). Einrichtungen zur frühkindlichen Förde- rung und Kindergärten werden
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.991 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/4282, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 194.512–201.503 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2a7296b123a11ea3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP