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Artikel 1 · BT-Drs. 18/4097 · S. 31

Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)

Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Einführung bzw. Änderung der §§ 17a, 23, 25b, 48a, 53 bis 56, 62b, 73b
und 73c.

Zu Nummer 2 (§ 2)
Zu Buchstabe a) (Absatz 3 Satz 2)
Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden in den Katalog der Leistungen aufgenommen,
die nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gelten. Hierzu gehören nach § 1 des Unterhaltsvorschussgeset-
zes der Unterhaltsvorschuss sowie die Unterhaltsausfallleistung.
Zu Buchstabe b) (Absätze 14 und 15)
Durch die Regelungen in § 2 Absatz 1 und 15 soll europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen werden.
Die seit dem 1. Januar 2014 anzuwendende Verordnung (EU) Nr. 604/2013 regelt das Verfahren zur Überstellung
von Asylbewerbern in den für die Prüfung ihres Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat. Sie enthält – anders als
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die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren
zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mit-
gliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 50 vom 25. Februar 2003, S. 1) – erstmals auch Vorschrif-
ten für eine Inhaftnahme zum Zweck der Sicherstellung von Überstellungsverfahren. Soweit die Voraussetzungen
und das Verfahren für eine Inhaftnahme in der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 selbst geregelt sind, kommt ein
Rückgriff auf die bisher auf Überstellungen Anwendung findenden entsprechenden nationalen Regelungen nicht
mehr in Betracht.
In Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen die
Mitgliedstaate

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 124.896 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4097, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 113.923–238.819 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d6ca2b70ced78713….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP