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Artikel 1 · BT-Drs. 18/4097 · S. 31
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Einführung bzw. Änderung der §§ 17a, 23, 25b, 48a, 53 bis 56, 62b, 73b und 73c. Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a) (Absatz 3 Satz 2) Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden in den Katalog der Leistungen aufgenommen, die nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gelten. Hierzu gehören nach § 1 des Unterhaltsvorschussgeset- zes der Unterhaltsvorschuss sowie die Unterhaltsausfallleistung. Zu Buchstabe b) (Absätze 14 und 15) Durch die Regelungen in § 2 Absatz 1 und 15 soll europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen werden. Die seit dem 1. Januar 2014 anzuwendende Verordnung (EU) Nr. 604/2013 regelt das Verfahren zur Überstellung von Asylbewerbern in den für die Prüfung ihres Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat. Sie enthält – anders als Drucksache 18/4097 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mit- gliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 50 vom 25. Februar 2003, S. 1) – erstmals auch Vorschrif- ten für eine Inhaftnahme zum Zweck der Sicherstellung von Überstellungsverfahren. Soweit die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Inhaftnahme in der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 selbst geregelt sind, kommt ein Rückgriff auf die bisher auf Überstellungen Anwendung findenden entsprechenden nationalen Regelungen nicht mehr in Betracht. In Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen die Mitgliedstaate
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 124.896 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4097, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 113.923–238.819 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d6ca2b70ced78713….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP