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Artikel 4 · BT-Drs. 18/3699 · S. 40

Zu Artikel 4 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 4 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg.
Zur Förderung von Kindern, die über nicht ausreichende Sprachkompetenz verfügen, sind auf Länderebene vor-
schulische Sprachförderungskurse eingerichtet worden. Die Teilnahme an diesen Kursen kann auf Grund landes-
rechtlicher Regelungen verpflichtend sein oder empfohlen werden, wenn bei Kindern nicht hinreichende sprach-
liche Fähigkeiten festgestellt worden sind. In diesen Fällen ist es geboten, gesetzlichen Unfallversicherungsschutz
während der Teilnahme an solchen Kursen vorzusehen. Bisher sind allein Kinder versichert, die Sprachförderung
innerhalb einer Tageseinrichtung erhalten. Die vorliegende Regelung schließt diese Versicherungslücke, die bis-
her besteht, wenn Kinder bei festgestelltem Förderbedarf Sprachförderungskurse außerhalb der Kindertagesein-
richtung besuchen.
Zu Buchstabe b
Die Änderung stellt klar, dass sich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer aller Veranstaltungen erstreckt, die Hilfeleistungsorganisationen in Ausführung ihrer satzungsmäßigen
Aufgaben im Rahmen ihrer Nachwuchsförderung durchführen. Dabei umfasst die Nachwuchsförderung auch ju-
gendpflegerische Aktivitäten zur Gewinnung von Nachwuchskräften. Damit wird – die langjährige Praxis ent-
sprechend dem Rundschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen
Hand (BAGUV) vom 21. Mai 1991 aufgreifend – gesetzlich klargestellt, dass neben reinen Ausbildungs- und
Übungsmaßnahmen auch Aktivitäten versichert sind, die zum Zwecke der Körperschulung und des Sports sowie
zur Pflege des Gemeinschaftslebens (wie Wanderunge

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.231 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/3699, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 137.543–147.774 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert e155cb7e836bcb6c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP