Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/3699 · S. 36
Zu Artikel 3 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 3 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz. Zu Nummer 2 (§ 4) Mit der Änderung wird die Antragsfrist an die Regelungen im Dritten Buch (§ 28a) angeglichen. Bei einer Aus- landsbeschäftigung oder für Selbständige soll die Antragspflichtversicherung in der Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung im Ausland oder einer selbständigen Tätigkeit rückwirkend mit dem Tag ermöglicht werden, an dem die Auslandsbeschäftigung begonnen hat beziehungsweise an dem die selbständige Tätigkeit aufgenommen wurde. Somit kann die Versicherungspflicht – anders als bisher – nicht erst mit dem Tag nach dem Eingang des Antrags beginnen, sondern innerhalb eines begrenzten Zeitraums mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen erstmals dafür vorlagen. Hierdurch werden einerseits unerwünschte Versiche- rungslücken für diesen Personenkreis vermieden und andererseits Verwaltungsaufwände für Unternehmen und Rentenversicherungsträger reduziert. Zu Nummer 3 (§ 48) Mit der Änderung wird hinsichtlich des Anspruchs auf Waisenrenten während eines freiwilligen Dienstes auf das Einkommensteuergesetz Bezug genommen. Damit wird die uneinheitliche Behandlung von Freiwilligendiensten beim Waisenrentenbezug beendet und die Diskrepanz zwischen den Bestimmungen im Steuerrecht und Renten- recht aufgehoben. Die Entstehung neuer internationaler Jugendfreiwilligendienste (zum Beispiel „Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)“, „weltwärts“, „JUGEND IN AKTION“) in jüngerer Vergangenheit macht eine Anpassung notwendig. Damit werden deutlich mehr Jugendliche als bisher, die einen Freiwilligendienst leisten, in die Anspruchsberechtigung für eine Waisenrente einbezogen. Die derzeitige unt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.168 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/3699, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.375–137.543 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert e155cb7e836bcb6c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP