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Artikel 12 · BT-Drs. 18/3699 · S. 46

Zu Artikel 12 (Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung)

Zu Artikel 12 (Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 8)
Redaktionelle Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (§ 28a Absatz 1 Viertes
Buch Sozialgesetzbuch).
Zu Nummer 2 (§ 11)
Durch diese Regelung wird klargestellt, dass alle Einmalzahlungen, die im Rahmen der Märzklausel gezahlt wer-
den, immer gesondert zu melden sind. Dies führt zu einer größeren Verfahrenssicherheit.
Zu Nummer 3 (§ 11b)
Redaktionelle Anpassung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 47 –                         Drucksache 18/3699


Zu Nummer 4 (§ 12)
Redaktionelle Änderung.
Zu Nummer 5 (§ 16)
Die Definition der Datenübertragung erfolgt nun in § 28a Absatz 1 Satz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch;
siehe auch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb.
Zu Nummer 6 (§ 17)
Zu Buchstabe a
Redaktionelle Klarstellung, da der Begriff der Datenübertragung in § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
definiert wird.
Zu Buchstabe b
Redaktionelle Klarstellung, dass zum 1. Januar 2016 als Übertragungsweg nur noch eine Übermittlung über das
Internet zulässig ist und die bisherigen Übertragungsverfahren wie FTAM und E-Mail entfallen.
Zu Nummer 7 (§ 18)
Beseitigung eines Redaktionsversehens.
Zu Nummer 8 (§ 20)
Infolge der Integration des besonderen Meldeverfahrens für die gesetzliche Unfallversicherung in das allgemeine
Melde- und Beitragsnachweisverfahren ist es notwendig, diesen Träger auch bei der Gestaltung der Gemeinsamen
Grundsätze für die Systemprüfung zu beteiligen.
Zu Nummer 9 (§ 22)
Infolge der Integration der besonderen Meldeverfahren der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See und des Meldeverfahrens für die gesetzliche Unfallversicherung in das allgemeine Melde- und Beitragsnach-
weisverfahren ist es 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.673 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/3699, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 164.050–167.723 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert e155cb7e836bcb6c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP