Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 18/3699 · S. 46
Zu Artikel 12 (Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung)
Zu Artikel 12 (Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 8) Redaktionelle Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (§ 28a Absatz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch). Zu Nummer 2 (§ 11) Durch diese Regelung wird klargestellt, dass alle Einmalzahlungen, die im Rahmen der Märzklausel gezahlt wer- den, immer gesondert zu melden sind. Dies führt zu einer größeren Verfahrenssicherheit. Zu Nummer 3 (§ 11b) Redaktionelle Anpassung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/3699 Zu Nummer 4 (§ 12) Redaktionelle Änderung. Zu Nummer 5 (§ 16) Die Definition der Datenübertragung erfolgt nun in § 28a Absatz 1 Satz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch; siehe auch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb. Zu Nummer 6 (§ 17) Zu Buchstabe a Redaktionelle Klarstellung, da der Begriff der Datenübertragung in § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch definiert wird. Zu Buchstabe b Redaktionelle Klarstellung, dass zum 1. Januar 2016 als Übertragungsweg nur noch eine Übermittlung über das Internet zulässig ist und die bisherigen Übertragungsverfahren wie FTAM und E-Mail entfallen. Zu Nummer 7 (§ 18) Beseitigung eines Redaktionsversehens. Zu Nummer 8 (§ 20) Infolge der Integration des besonderen Meldeverfahrens für die gesetzliche Unfallversicherung in das allgemeine Melde- und Beitragsnachweisverfahren ist es notwendig, diesen Träger auch bei der Gestaltung der Gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung zu beteiligen. Zu Nummer 9 (§ 22) Infolge der Integration der besonderen Meldeverfahren der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See und des Meldeverfahrens für die gesetzliche Unfallversicherung in das allgemeine Melde- und Beitragsnach- weisverfahren ist es
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.673 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/3699, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 164.050–167.723 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert e155cb7e836bcb6c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP