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Artikel 3 · BT-Drs. 18/3697 · S. 49

Zu Artikel 3 (Änderung der Erschwerniszulagenverordnung)

Zu Artikel 3 (Änderung der Erschwerniszulagenverordnung)
Die Änderungen betreffeQ௅QHEHQUHGDNWLRQHOOHQ$QSDVVXQJHQRGHU)ROJHUHJHOXQJHQ௅LP:HVHQWOLFKHQIQI
Punkte:
– Bei der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten entfällt der Ausschluss von „Dienst während Übungen“
(vgl. zu Nummer 2).
– In 18 Regelungen werden Zulagenbeträge angepasst. Die jeweils vorgesehene Erhöhung orientiert sich an
dem Zeitpunkt der letztmaligen Anpassung (vgl. zu den Nummern 4 bis 14, 16 bis 19, 21, 22 und 24). Zula-
gen, die seit 1990 in unveränderter Höhe bestehen, werden um 40 Prozent erhöht, so z. B. die Zulage für
Sprengstoffermittler und Sprengstoffentschärfer (§ 11), die Zulage für Klimaerprobung (§ 16), die Zulage
für den Krankenpflegedienst (§ 21), die Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-
Instituts (§ 23a) und die Bordzulage (§ 23b). Zulagen, die zuletzt mit der Besoldungsänderungsverordnung
Drucksache 18/3697 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
vom 17. Juni 1998 angepasst wurden, werden um 22 Prozent erhöht. Dies betrifft die Zulage für das Räumen
und Vernichten von Munition (§ 10) und die Zulage für Soldaten im Unterdruckkammerdienst (§ 16a). Die
Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes, die letztmalig mit
der Siebten Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung vom 21. Januar 2003 erhöht
wurde, wird um 20 Prozent angehoben. Nicht erhöht werden demgegenüber Zulagentatbestände, die erst vor
kurzem eingeführt oder angehoben wurden. Dies betrifft z. B. die Zulagen für Personenschützer und Obser-
vationskräfte (§ 22 Absatz 2 Nummer 3 und 5) und die Zulage für nichtständige Luftfahrzeugbesatzungsan-
gehörige u. a. (§ 22a Absatz 3 Nummer 3). Ebenso unberücksichtigt bleiben die erst unlängst neu 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.821 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 18/3697, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 144.466–153.287 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 163e12c505fafd25….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP