Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/3512 · S. 26
Zu Artikel 1 (Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen. Zu Nummer 2 (Bezeichnungen und Überschriften der Abschnitte) Redaktionelle Änderung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/3512 Zu Nummer 3 (§ 1) Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa (Absatz 1 Satz 1), Buchstaben b bis d (Absätze 3, 5 und 6) Aus Gründen der sprachlichen Vereinheitlichung des Bundesrechts wird der mehrdeutige Begriff der „Aktienge- sellschaft“ im gesamten PostPersRG durch den Begriff „Postnachfolgeunternehmen“ ersetzt. Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Die bisherige Ermächtigung der Postnachfolgeunternehmen zur Wahrnehmung der dem Bund obliegenden Rechte und Pflichten gegenüber den Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten und den früheren Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundespost sowie deren Hinterbliebenen entfällt. Mit dem Ausscheiden der Postbeam- tinnen und Postbeamten aus dem aktiven Dienst endet zukünftig die Zuständigkeit der Postnachfolgeunterneh- men. Die dienstrechtlichen Befugnisse werden anschließend durch die Bundesanstalt wahrgenommen (vgl. Arti- kel 3 Nummer 11 § 15). Doppelbuchstabe cc Der neue Satz entspricht inhaltlich dem bisherigen § 2 Absatz 3 Satz 4 PostPersRG. Aus systematischen Gründen erfolgt eine Einordnung in § 1 Absatz 1. Zu Nummer 4 (§ 2) Der neu gefasste Absatz 1 regelt die Zuständigkeit der Postnachfolgeunternehmen für die bei ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten. Er ersetzt den bisherigen § 2 Absatz 1, der durch Zeitablauf weithin überholt ist. Eine Änderung der Zuordnung der Beamtinnen und Beamten zu den Unternehmen ist nicht beabsichtigt. Das jeweilige Postnachfolgeunternehmen bleibt vielmehr weiterhin für diejeni
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.591 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/3512 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/3512, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 79.842–103.433 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 78744d6f6376e363….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP