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Artikel 1 · BT-Drs. 18/3512 · S. 26

Zu Artikel 1 (Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen.
Zu Nummer 2 (Bezeichnungen und Überschriften der Abschnitte)
Redaktionelle Änderung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 27 –                          Drucksache 18/3512


Zu Nummer 3 (§ 1)
Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa (Absatz 1 Satz 1), Buchstaben b bis d (Absätze 3, 5 und 6)
Aus Gründen der sprachlichen Vereinheitlichung des Bundesrechts wird der mehrdeutige Begriff der „Aktienge-
sellschaft“ im gesamten PostPersRG durch den Begriff „Postnachfolgeunternehmen“ ersetzt.
Zu Buchstabe a
Doppelbuchstabe bb
Die bisherige Ermächtigung der Postnachfolgeunternehmen zur Wahrnehmung der dem Bund obliegenden Rechte
und Pflichten gegenüber den Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten und den früheren Beamtinnen und
Beamten der Deutschen Bundespost sowie deren Hinterbliebenen entfällt. Mit dem Ausscheiden der Postbeam-
tinnen und Postbeamten aus dem aktiven Dienst endet zukünftig die Zuständigkeit der Postnachfolgeunterneh-
men. Die dienstrechtlichen Befugnisse werden anschließend durch die Bundesanstalt wahrgenommen (vgl. Arti-
kel 3 Nummer 11 § 15).
Doppelbuchstabe cc
Der neue Satz entspricht inhaltlich dem bisherigen § 2 Absatz 3 Satz 4 PostPersRG. Aus systematischen Gründen
erfolgt eine Einordnung in § 1 Absatz 1.
Zu Nummer 4 (§ 2)
Der neu gefasste Absatz 1 regelt die Zuständigkeit der Postnachfolgeunternehmen für die bei ihnen beschäftigten
Beamtinnen und Beamten. Er ersetzt den bisherigen § 2 Absatz 1, der durch Zeitablauf weithin überholt ist. Eine
Änderung der Zuordnung der Beamtinnen und Beamten zu den Unternehmen ist nicht beabsichtigt. Das jeweilige
Postnachfolgeunternehmen bleibt vielmehr weiterhin für diejeni

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.591 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/3512, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 79.842–103.433 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 78744d6f6376e363….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP